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Schweiz: Erdbebenvorsorge
Massnahmenprogramm 2017 bis 2020

Der Bund will die Erdbebenvorsorge in seinem Zuständigkeitsbereich weiter verbessern: An seiner Sitzung vom 16. Juni 2017 hat der Bundesrat das Massnahmenprogramm für die Jahre 2017 bis 2020 aktualisiert. Zu den Schwerpunkten gehören die Qualitätssicherung beim erdbebengerechten Bauen, die Erstellung eines nationalen Erdbebenrisikomodells und die Weiterentwicklung von vorsorglichen Planungen. Aufgrund der Sparvorgaben des Parlaments wird die Koordinationsstelle für Erdbebenvorsorge ihre Tätigkeit nur noch beschränkt wahrnehmen können.

Erdbeben sind in der Schweiz zwar eine eher seltene, aber reale und ernstzunehmende Gefahr (siehe Kasten). So war das Beben vom 6. März 2017 im Kanton Glarus mit einer Magnitude von 4.6 in weiten Teilen der Schweiz zu verspüren; vereinzelt gab es kleinere Schäden. Statistisch kommen Erdbeben dieser Stärke in der Schweiz etwa alle fünf Jahre vor. Mit einem Beben, das grössere Schäden anrichtet, ist in der Schweiz alle 50 bis 150 Jahre zu rechnen.

Der Bund ist als Eigentümer für den Erdbebenschutz seiner Bauten und Anlagen verantwortlich und verlangt bei Infrastrukturanlagen in seinem Zuständigkeitsbereich die Umsetzung der geltenden Anforderungen zum erdbebengerechten Bauen. Zudem ist er für die Erdbebenüberwachung, die Alarmierung und die nationale Gefährdungsabschätzung zuständig. Weiter unterstützt er im Ereignisfall die Kantone im Bevölkerungsschutz.

Das erst am 11. Dezember 2000 beschlossene Massnahmenprogramm des Bundes hat zum Ziel, ein umfassendes Erdbebenrisikomanagement auf Bundesebene sicherzustellen. Das Programm wird seither alle vier Jahre aktualisiert. An seiner Sitzung vom 16. Juni 2017 hat der Bundesrat Schwerpunkte für den Zeitraum 2017 bis 2020 festgelegt.

Die Schwerpunkte dabei sind:

- Die institutionalisierte Zusammenarbeit auf Bundesebene sicherstellen
- Die Erneuerung der nationalen Erdbebenmessnetze abschliessen.
- Die Grundlagen zur Gefährdungsabschätzung und zu den Anforderungen an die Erdbebensicherheit verbessern.
- Ein Erdbebenrisikomodell für die Schweiz erstellen.
- Das Inventar zur Erdbebensicherheit der wichtigen Bundesbauten im In- und Ausland fertigstellen.
- Die Qualität des Erdbebenschutzes bei Bauvorhaben der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes sicherstellen.
- Grundlagen und Kriterien für die Beurteilung und Behandlung von Anträgen der Kantone für Sonderfinanzhilfen des Bundes im Falle eines Erdbebens erarbeiten.
- Ein Konzept für den Aufbau und den Betrieb einer Schadenorganisation in Zusammenarbeit mit den Versicherungen und den Kantonen erstellen

Schutz vor Erdbeben beim Bauen

Grundlegend für den Schutz vor Erdbeben ist eine robuste und sichere Bauweise von Gebäuden und Infrastrukturen. Alle Beteiligten, d.h. Eigentümer und Eigentümerinnen, Baufachleute und Baubehörden, sind für das erdbebensichere Bauen bei Neubauten, Umbauten und Sanierungen verantwortlich.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) betreibt die Koordinationsstelle für Erdbebenvorsorge des Bundes, um die Zusammenarbeit und die Qualität der Umsetzung von Massnahmen auf Bundesebene zu gewährleisten. Zudem soll die Koordinationsstelle die Erdbebenvorsorge bei den Kantonen und Verbänden fördern. Diese Aufgabe wird das BAFU in den kommenden Jahren aufgrund von Sparvorgaben des Parlaments nur noch sehr beschränkt wahrnehmen können.

Modell für die Berechnung des Erdbebenrisikos

Zurzeit gibt es kein Modell in der Schweiz, das mögliche Schäden durch Erdbeben zuverlässig abschätzt. Ein solches Erdbebenrisikomodell soll nun unter Federführung des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) an der ETH Zürich erarbeitet werden. Es basiert auf der regelmässig aktualisierten Abschätzung der Erdbebengefährdung, berücksichtigt den Einfluss des lokalen Untergrundes sowie die Verletzbarkeit und den Wert von Gebäuden und Infrastrukturen. Es wird als Grundlage für nationale und kantonale Risikoübersichten dienen und soll den zuständigen Behörden erlauben, im Ereignisfall rasch abzuschätzen, welche Schäden zu erwarten sind.

Sich für den Ereignisfall vorbereiten

Die Bewältigung eines grossen Erdbebens übersteigt sehr rasch die Mittel und Möglichkeiten von Kantonen, Gemeinden und Privaten, zumal derzeit kein obligatorischer Versicherungsschutz für Erdbebenschäden besteht. Der Bund muss den Bevölkerungsschutz der Kantone in ausserordentlichen Lagen unterstützen und bei Bedarf beim Parlament Sonderfinanzhilfen beantragen. Die Frage, wie die Erfassung der Schäden organisiert und die freigesprochenen Gelder an die Geschädigten verteilt werden, muss bereits vor einem Ereignis geregelt werden (siehe Faktenblatt).

Erdbebengefährdung in der Schweiz

Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern weist die Schweiz eine mittlere Erdbebengefährdung auf, wobei regionale Unterschiede bestehen: Das Wallis ist die Region mit der höchsten Gefährdung, gefolgt von Basel, Graubünden, dem St. Galler Rheintal, der Zentralschweiz und der übrigen Schweiz. Regionen ganz ohne Erdbebengefährdung gibt es in der Schweiz nicht. Ein Erdbeben der Magnitude von ca. 6,5 in der Nähe von Basel wie anno 1356 würde heute Gesamtschäden von 50 bis 100 Milliarden Franken verursachen. Bei einem Erdbeben der Magnitude von ungefähr 6.0, wie z.B. 1601 in der Zentralschweiz, würden die Schäden bei 10 bis 20 Milliarden Franken liegen.

Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU, 16. Juni 2017
Nepal Erdbeben 2015 Subduktion im Himalaya

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Unterstützung nach einem Erdbeben

Schäden nicht gedeckt

Zur Bewältigung der Folgen von Elementarschäden wie Hochwasser, Sturm, Hagel usw. besteht in der Schweiz eine umfassende Versicherungslösung der kantonalen und privaten Versicherer. Im Falle von Erdbeben klafft eine Lücke. Bisher ist es nicht gelungen, eine entsprechende schweizweite Versicherungslösung zu schaffen oder das Erdbebenrisiko im Rahmen der bestehenden Elementarschadenversicherung abzudecken. Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass sie gegen Erdbeben nicht versichert sind.

Erdbeben sind indes die Naturgefahren mit dem grössten Schadenspotential in der Schweiz. Sie treten vergleichsweise selten auf, können aber sehr grosse und teure Schäden verursachen. Ohne Versicherungslösung werden nach einem schweren Erdbeben Gelder sowohl für die unmittelbare Ereignisbewältigung als auch für den Wiederaufbau fehlen. Der Bund müsste - im Sinne der Solidarität - schon kurz nach einem solchen Ereignis Sonderfinanzhilfen an die Kantone leisten.

Lösung für Erdbebenversicherung gesucht

Am 20. Juni 2014 hatte der Bundesrat den Bericht zur Abschreibung der Motion 11.3511 von Ständerat Jean-René Fournier «Obligatorische Erdbebenversicherung» genehmigt. Darin stellte er fest, dass aufgrund fehlender Einstimmigkeit der Kantone ein kantonales Konkordat für eine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung zurzeit nicht möglich sei. Für die Einführung eines Obligatoriums fehle dem Bund zudem die verfassungsmässige Kompetenz. Die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr hingegen prüft zurzeit erneut ein interkantonales Konkordat Erdbebenversicherung.

Gebäudeschäden dank guter Organisation rasch beheben

In den Schlussfolgerungen des Berichtes von 2014 hält der Bundesrat fest, dass die Organisation der Schadenerledigung für beschädigte Gebäude trotz der fehlenden Versicherungslösung angegangen werden müsse. Dazu sollen die Assekuranz (Schweizerischer Versicherungsverband, SVV) sowie die kantonalen Gebäudeversicherungen (Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung, Erdbeben-Pool) mit Unterstützung des Bundesamtes für Umwelt, BAFU, ein Konzept für die Schaffung einer leistungsfähigen Schadenorganisation an die Hand nehmen. Dieses Konzept soll sicherstellen, dass:

- innert weniger Tage nach einem Erdbeben die Organisation Schäden aufnehmen und später Entschädigungen verteilen kann;
- die Schäden an Gebäuden und deren Inhalt nach einheitlichen Kriterien identifiziert und bewertet werden;
- die vertraglich vereinbarten (bestehende Versicherungsverträge) und freiwillig gesprochenen finanziellen Mitteln (Gelder der öffentlichen Hand, Gelder von Hilfsorganisationen etc.) sachgerecht und innert angemessener Frist an die Geschädigten ausgezahlt werden.

Beurteilung von Finanzgesuchen vorbereiten

Im Ereignisfall können die Kantone beim Bund ausserordentliche Finanzhilfen beantragen. Die Vorgehensweise ist dabei vorgegeben, es fehlen jedoch die Grundlagen für die Beurteilung der Anträge an den Bund. Für die Erarbeitung solcher Grundlagen sind das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz, BABS für die Ereignisbewältigungsphase und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit dem BAFU für die Wiederaufbauphase zuständig. Beide Bundesstellen werden bis 2020 die benötigten Grundlagen und Kriterien zur Beurteilung und Behandlung der Anträge der Kantone erarbeiten.

Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU, 16. Juni 2017

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Publikationen: Erdbebenvorsorge - Gefahrenprävention
RAOnline Downloads
Quelle Bundesamt für Umwelt BAFU, Schweiz
Erdbebenrisikomanagement - Massnahmen
des Bundes
Bericht an den Bundesrat
Standbericht und Planung für den Zeitraum 2017 bis 2020
Juni 2017
1,2 MB PDF Download
Quelle Bundesamt für Umwelt BAFU, Schweiz
Erdbebenvorsorge und Lifelines 2005 - 2008
Bericht und Massnahmenvorschläge 2009-2015
572 KB PDF Download

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Weitere Informationen
Schweiz: Wie reagieren Bauwerke?
Erdbeben in der Schweiz: Gefährdungszonen
Katastropheneinsatz: Trinationale Übung

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Links
Externe Links
Schweizerischer Erdbebendienst (SED) Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Nationale Alarmzentrale Bundesamt für Umwelt
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