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2016
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Parlament der Europäischen Union
EU-Datenschutzreform verabschiedet
Parlament verabschiedet EU-Datenschutzreform - EU fit fürs digitale Zeitalter

"Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird die Vision eines hohen einheitlichen Datenschutzniveaus für die gesamte Europäische Union Wirklichkeit. Dies ist ein grosser Erfolg für das Europäische Parlament und ein starkes europäischesJa zu starken Verbraucherrechten und mehr Wettbewerb im digitalen Zeitalter. Die Bürger können selbst entscheiden, welche persönlichen Daten sie freigeben wollen. Den Unternehmen gibt das neue Gesetz klare Vorgaben, weil in der ganzen EU dieselben Regeln gelten. Bei Verstössen müssen Unternehmen bis zu vier Prozent des Jahresweltumsatzes zahlen. Das neue Gesetz schafft Vertrauen, Rechtssicherheit und einen faireren Wettbewerb", sagte der Berichterstatter Jan Philipp Albrecht (Grüne, DE).

Die wichtigsten Änderungen durch die neuen Vorschriften in Kürze:

Recht auf Vergessenwerden

Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person;
Recht auf Datenübertragbarkeit (an einen anderen Dienstleister)
Recht der Betroffenen, bei Verletzung des Schutzes der eigenen Daten darüber informiert zu werden;

Datenschutzbestimmungen müssen in klarer und verständlicher Sprache erläutert werden, und ...

bei Verstössen wird härter durchgegriffen; im Fall eines Unternehmens werden Strafen von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt.

Neue Regeln zu Datenübertragungen für reibungslose Polizeizusammenarbeit

Das Datenschutzpaket enthält auch eine Richtlinie über die Datenübertragungen zu polizeilichen und gerichtlichen Zwecken. Sie bezieht sich auf Datenübertragungen über die Grenzen innerhalb der EU hinweg und legt Mindeststandards für die Datenverarbeitung für polizeiliche Zwecke in jedem Mitgliedstaat fest.

Die neuen Regeln zielen auf den Schutz des Einzelnen ab, ob Opfer, Krimineller oder Zeuge, indem klare Rechte und Einschränkungen in Bezug auf Datenübertragungen zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung festgelegt werden, auch hinsichtlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Gleichzeitig soll eine glatte und effektive Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden erleichtert werden.

"Das Hauptproblem bei Terroranschlägen und anderen transnationalen Verbrechen ist, dass die Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten zögern, wertvolle Informationen auszutauschen", sagte die Berichterstatterin Marju Lauristin (S&D, EE). "Durch europäische Standards für den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden wird diese Richtlinie zu einem leistungsfähigen und nützlichen Instrument, das die Behörden dabei unterstützen wird, persönliche Daten einfach und effizient auszutauschen. Gleichzeitig wird sie gewährleisten, dass das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre gewahrt wird", fügte sie hinzu.

Die nächsten Schritte

Die Verordnung wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und zwei Jahre nach der Veröffentlichung wirksam sein.

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Durch die Ausnahmen, die Dänemark und Grossbritannien im Bereich Justiz und Inneres ausgehandelt haben, werden die Bestimmung der Richtlinie dort nur eingeschränkt gelten.

Dänemark kann innerhalb von sechs Monaten nach der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie entscheiden, ob es diese in nationales Recht umgesetzt wird.

Quelle: Text Parlament der Europäischen Union, 14. April 2016
Wichtigste Änderungen durch die neuen Vorschriften
Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung
Der Nutzer soll Herr seiner Daten werden. Er soll seine Einwilligung auch leicht wieder zurückziehen können dürfen.
Kinder und soziale Medien
Kinder unter einem bestimmten Alter benötigen die Zustimmung der Eltern, um ein Social-Media-Konto zu eröffnen, wie zum Beispiel bei Facebook, Instagram oder Snapchat. Dies ist bereits in den meisten EU-Ländern üblich. Die neuen, flexiblen Vorschriften räumen den Mitgliedstaaten einen Spielraum für die Altersgrenzen ein (allerdings muss diese mindestens bei 13 und höchstens bei 16 Jahren liegen). Diese Flexibilität wurde auf den auf den dringenden Wunsch der Mitgliedstaaten beibehalten. Das Verhandlungsteam des Parlaments hätte eine EU-weite Altersgrenze von 13 Jahren vorgezogen.
Recht auf Vergessenwerden
Die Verbraucher sollten ihre Einwilligung geben müssen, aber genauso einfach sollten sie sie auch wieder zurückziehen können. Sie bekommen ein "Recht auf Vergessenwerden", d.h. ein Recht darauf, dass auf ihren Wunsch ihre persönlichen Daten aus den Speichern von Unternehmen auch wieder gelöscht werden müssen.
Datenlecks oder "gehackte" Daten
Bei Verstössen gegen den Schutz personenbezogener Daten müssen die Anbieter die zuständigen Behörden so schnell wie möglich informieren, so dass die Nutzer geeignete Massnahmen ergreifen können.
Verständliche Sprache
Die Abgeordneten haben darauf bestanden, dass die neuen Vorschriften die Praxis des "Kleingedruckten" abschaffen müssen. Die Verbraucher sollen in klarer, verständlicher Sprache und mit leicht verständlichen Symbolen informiert werden, bevor die Daten gespeichert werden.
Strafen
Wenn Firmen gegen die Regeln verstossen, drohen ihnen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Unternehmen müssen Datenschutzbeauftragte anstellen
Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie im grossen Ausmass sensible Daten verarbeiten oder das Verhalten vieler Verbraucher überwachen. KMU sind von dieser Vorschrift ausgenommen, es sei denn, die Datenverarbeitung ist ihre Haupttätigkeit.
Zentrale Anlaufstellen für Beschwerden und die Durchsetzung der neuen Regeln
Die nationalen Datenschutzbehörden werden ausgebaut und sollen zu zentralen Anlaufstellen für Bürger werden, wo sie ihre Beschwerden über Verstösse gegen die Datenschutzvorschriften einreichen können. Die Zusammenarbeit zwischen diesen nationalen Behörden soll erheblich verstärkt werden, um einen einheitlichen Schutz der personenbezogenen Daten innerhalb der Union sicherzustellen.
Quelle: Text Parlament der Europäischen Union, 17. Dezember 2015
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