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Armut in der Schweiz
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Armut Schweiz
Einkommen und Lebensbedingungen 2015 2017
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Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen in der Schweiz 2015

7 Prozent der Schweizer Bevölkerung waren 2015 von Einkommensarmut betroffen

Im Jahr 2015 waren in der Schweiz rund 570'000 Personen von Einkommensarmut betroffen. Davon waren knapp 145'000 Personen erwerbstätig. Zu den am stärksten betroffenen Gruppen zählten Personen, die alleine oder in Einelternhaushalten mit minderjährigen Kindern lebten, Personen ohne nachobligatorische Schulbildung und Personen in Haushalten ohne Erwerbstätige. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Armutsquote kaum verändert. Dies geht aus der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

In der Schweiz waren im Jahr 2015 rund 570'000 Personen oder 7,0 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in Privathaushalten von Einkommensarmut betroffen. Im Vergleich zum Vorjahr (6,6%) ist die Armutsquote der Gesamtbevölkerung leicht gestiegen. Die Veränderung bewegt sich jedoch innerhalb der statistischen Schwankungsbreite und wird deshalb als stabil interpretiert.

Bildung und Erwerbsarbeit schützen vor Armut

Besondere Risikogruppen waren wie in den Vorjahren Personen in Haushalten ohne Erwerbstätige (Armutsquote von 18,2%), alleinlebende Erwachsene im Erwerbsalter (12,5%), Personen in Einelternhaushalten mit Kindern unter 18 Jahren (12,5%) sowie Personen ohne nachobligatorische Schulbildung (10,9%). Zudem war auch die Armutsquote der Ausländerinnen und Ausländer aussereuropäischer Herkunft mit 11,7 Prozent deutlich höher als diejenige der Gesamtbevölkerung.

Personen ab 65 Jahren wiesen ebenfalls eine überdurchschnittlich hohe Armutsquote auf (13,9%), insbesondere, wenn sie alleine lebten (22,8%). Dabei gilt es zu beachten, dass hier nur die Einkommensarmut ohne allfällige Vermögensbestände betrachtet wird. Gerade Personen ab 65 Jahren greifen jedoch häufiger auf ihr Vermögen zurück, um die laufenden Ausgaben zu bestreiten. Entsprechend sind sie deutlich seltener von materiellen Entbehrungen betroffen als die übrigen Altersgruppen. Beispielsweise waren lediglich 1,9 Prozent der Personen im Rentenalter nicht in der Lage, alle Rechnungen pünktlich zu bezahlen, während dies bei 9,3 Prozent der 18- bis 64-Jährigen der Fall war.

145'000 Personen waren trotz Erwerbsarbeit einkommensarm

Die Armutsquote der erwerbstätigen Bevölkerung lag mit 3,9 Prozent markant tiefer als die Armutsquote der nicht erwerbstätigen Personen ab 18 Jahren (13,6%). Dennoch waren 2015 rund 145'000 Erwerbstätige von Armut betroffen. Besonders häufig waren dies Personen, die nicht das ganze Jahr gearbeitet hatten (Armutsquote von 10,0%), im Gastgewerbe und/oder in kleinen Betrieben tätig waren (9,1% resp. 6,8%) oder die einzigen Erwerbstätigen im Haushalt waren (6,3%). Insgesamt lebten rund 238'000 Armutsbetroffene in Haushalten mit mindestens einer erwerbstätigen Person. Darunter waren knapp 49'000 Kinder unter 18 Jahren.

Im europäischen Vergleich ist die Schweiz weiterhin gut platziert

Um die Situation in der Schweiz mit anderen Ländern zu vergleichen, wird die international gebräuchliche Armutsgefährdungsquote verwendet. Diese lag in der Schweiz mit 15,6 Prozent weiterhin unter dem Durchschnitt der Europäischen Union von 17,3 Prozent. Hinsichtlich der materiellen Versorgung gehört die Schweiz zu den bestplatzierten Ländern Europas. Ihre Quote der materiellen Entbehrung, welche als finanziell bedingter Mangel in drei von neun Lebensbereichen definiert ist, betrug 2015 wie im Vorjahr 4,6 Prozent (europäischer Durchschnitt: 17,0%).

Quelle: Text Bundesamt für Statistik BFS, Mai 2017

Die Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen (SILC)

Die präsentierten Informationen basieren auf der europaweit koordinierten Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions), die jedes Jahr in über 30 Ländern durchgeführt wird. Ziel der Erhebung ist die Untersuchung der Einkommensverteilung, der Armut, der sozialen Ausgrenzung und der Lebensbedingungen anhand von europaweit vergleichbaren Indikatoren. In der Schweiz basiert die Erhebung auf einer Stichprobe von rund 7500 Haushalten mit etwas über 17'000 Personen, die mit einem Zufallsverfahren aus dem Stichprobenrahmen für Personen- und Haushaltserhebungen (SRPH) des BFS gezogen werden. Grundgesamtheit ist die ständige Wohnbevölkerung in Privathaushalten (inkl. Personen ohne ständigen Wohnsitz, die in einem Haushalt mit mindestens einer ständig wohnhaften Person leben).
Für weitere Informationen siehe www.silc.bfs.admin.ch

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Definitionen

Finanzielle Armut kann nach zwei Ansätzen definiert werden: dem absoluten und dem relativen Ansatz. In beiden Konzepten wird jeweils ausschliesslich die Einkommenssituation betrachtet, ohne allfällige Vermögenswerte (Einkommensarmut).

Die Armutsquote basiert auf einer «absoluten» Schwelle: Als arm gelten demnach Personen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. Dieser Definitionsansatz bezieht sich somit auf das soziale Existenzminimum. Damit bildet die Armutsquote eine Grundlage für die Evaluation der Sozialpolitik. Die Armutsgrenze setzt sich zusammen aus einem Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, den individuellen Wohnkosten sowie monatlich 100 Franken pro Person ab 16 Jahren für weitere Auslagen.

2015 betrug die Armutsgrenze durchschnittlich 2'239 Franken pro Monat für eine Einzelperson und 3'984 Franken für zwei Erwachsene mit zwei Kindern.

Die Armutsgefährdungsquote basiert auf einer «relativen» Schwelle: Als armutsgefährdet gelten Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen, das deutlich unter dem üblichen Einkommensniveau in dem betreffenden Land liegt. Armut wird somit als eine Form der Ungleichheit betrachtet. Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union die Armutsgefährdungsgrenze bei 60 Prozent (OECD: 50%) des medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens an.

Die Quote der materiellen Entbehrung ist definiert als finanziell bedingter Mangel von mindestens drei Elementen aus neun europaweit koordinierten Kategorien:

Finanzielle Schwierigkeiten:

• nicht in der Lage sein, innerhalb eines Monats unerwartete Ausgaben von 2500 Franken zu tätigen

• nicht in der Lage sein, eine Woche Ferien pro Jahr weg von zuhause zu finanzieren,

• Zahlungsrückstände,

• nicht in der Lage sein, sich jeden zweiten Tag eine fleisch- oder fischhaltige Mahlzeit (oder vegetarische Entsprechung) zu leisten,

• nicht in der Lage sein, die Wohnung ausreichend zu heizen.

Nichtbesitz von langlebigen Gebrauchsgütern:

• keinen Zugang zu einer Waschmaschine haben

• nicht im Besitz eines Farbfernsehers sein

• nicht im Besitz eines Telefons sein

• nicht im Besitz eines Autos sein

Bruttohaushaltseinkommen:

Das Bruttohaushaltseinkommen fasst alle Einkommen sämtlicher Mitglieder eines Privathaushalts zusammen. Dazu gehören die Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, Renten und Sozialtransfers, Vermögenserträge, Unterhaltszahlungen sowie andere regelmässige Transfereinkommen von anderen Haushalten. Die in der Befragung SILC 2015 erhobenen Einkommensdaten beziehen sich auf das Jahr 2014.

Verfügbares Einkommen:

Das verfügbare Einkommen wird berechnet, indem vom Bruttoeinkommen die obligatorischen Ausgaben abgezogen werden. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Krankenkassenprämien für die Grundversicherung, bezahlte Alimente und andere zu leistende Unterhaltsbeiträge.

Verfügbare Haushaltseinkommen:

Das verfügbare Haushaltseinkommen wird berechnet, indem vom Bruttoeinkommen die obligatorischen Ausgaben abgezogen werden. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Krankenkassenprämien für die Grundversicherung, bezahlte Alimente und andere zu leistende Unterhaltsbeiträge.

Verfügbares Äquivalenzeinkommen:

as verfügbare Äquivalenzeinkommen wird anhand des verfügbaren Haushaltseinkommens berechnet, indem die Grösse und Zusammensetzung der Haushalte berücksichtigt wird. Um den Einsparungen Rechnung zu tragen, die sich aus dem gemeinsamen Wirtschaften eines Haushalts mit mehreren Personen ergeben (eine vierköpfige Familie muss nicht vier Mal so viel ausgeben wie eine Einzelperson, um denselben Lebensstandard zu erreichen), werden die Personen im Haushalt gewichtet: Die älteste Person mit 1,0, jede weitere Person ab 14 Jahren mit 0,5 und jedes Kind unter 14 Jahren mit 0,3 (modifizierte OECD-Skala).

Armut:

Finanzielle Armut kann nach zwei geläufigen Ansätzen definiert werden: dem absoluten und dem relativen Ansatz. Die Armutsquote basiert auf einer «absoluten» Grenze: Als arm gelten demnach Personen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. Dieser Definitionsansatz bezieht sich somit auf das soziale Existenzminimum. Damit bildet die Armutsquote eine Grundlage für die Evaluation der Sozialpolitik. Die verwendete Armutsgrenze leitet sich von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ab. Sie setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den individuellen Wohnkosten sowie monatlich 100 Franken pro Person ab 16 Jahren im Haushalt für weitere Auslagen. Die Armutsgefährdungsquote basiert auf einer «relativen» Grenze: Als armutsgefährdet gelten Personen in Haushalten mit finanziellen Ressourcen (ohne Vermögen), die deutlich unter dem üblichen Einkommensniveau im betreffenden Land liegen. Armut wird somit als eine Form der Ungleichheit betrachtet: Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union die Armutsgefährdungsschwelle bei 60 Prozent des medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens an.

Verhältnis S80/S20:

Das Verhältnis S80/S20 bzw. die Quote S80/S20 gibt das Verhältnis des gesamten Einkommens der reichsten 20 Prozent zu jenem der ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung an. Sie ist ein Mass der Ungleichheit bei der Einkommensverteilung in einer bestimmten Gesellschaft. Je höher das Verhältnis S80/S20, desto grösser ist die Ungleichheit bei der Verteilung. Ein Wert von 4,0 beispielsweise sagt aus, dass die Einkommen der wohlhabendsten Personen zusammengenommen viermal so hoch sind wie jene der am schlechtesten gestellten Personen. Berechnungsgrundlage ist das verfügbare Äquivalenzeinkommen.

Quelle: Text Bundesamt für Statistik BFS, April 2016 und Mai 2017
Sozialtransfers vermindern die Armut um mehr als die Hälfte

Sozialtransfers tragen in der Schweiz wesentlich dazu bei, Armut zu verhindern: Ohne sie wäre die Armutsquote mehr als doppelt so hoch. Bei Personen in Haushalten mit sehr jungen oder vielen Kindern geht die Armutsquote besonders stark zurück. Die Risikofaktoren für Armut ändern sich dagegen kaum. Personen mit geringer Schulbildung und einer ungenügenden Integration in den Arbeitsmarkt sowie Einelternhaushalte sind sowohl vor als auch nach Sozialtransfers besonders häufig von Armut betroffen. Dies sind einige Ergebnisse aus der neuen Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS) zum Thema «Armut vor Sozialtransfers».

Die Armutsquote vor Sozialtransfers beschreibt, welcher Anteil der Bevölkerung von Armut betroffen wäre, wenn ausser den Alters- und Hinterbliebenenleistungen keine weiteren Sozialtransfers ausgerichtet würden. 2015 wären in dieser hypothetischen Situation 15,9 Prozent der Bevölkerung oder knapp 1,3 Millionen Personen als arm eingestuft worden. Die reguläre Armutsquote, welche auch alle weiteren Sozialtransfers wie z.B. Familienzulagen, Invaliditätsrenten, Verbilligungen der Krankenkassenprämie, Sozialhilfe oder Taggelder der Arbeitslosenversicherung im Einkommen einschliesst, lag mit 7,0 Prozent oder rund 570"000 Personen weniger als halb so hoch. Durch die Sozialtransfers konnten die Haushaltseinkommen somit in mehr als der Hälfte der Fälle über die Armutsgrenze angehoben werden.

Bei Haushalten mit Kindern sinkt die Armutsquote besonders stark

Besonders bei Paarhaushalten mit Kindern unter drei Jahren oder drei und mehr Kindern geht die Armutsquote nach Erhalt der Sozialtransfers stark zurück. So wären Personen, die in diesen Haushaltstypen leben, ohne Sozialtransfers mit Armutsquoten von 18,7 Prozent resp. 18,3 Prozent mehr als doppelt so häufig arm wie Personen in Paarhaushalten ohne Kinder (7,7%). Nach Berücksichtigung aller Transfers sind die Armutsquoten der Paarhaushalte mit und ohne Kinder hingegen sehr ähnlich und liegen unter vier Prozent. In vielen Fällen werden die Einkommen durch die Sozialtransfers allerdings nur wenig über die Armutsgrenze gehoben, wodurch die finanzielle Situation oft angespannt bleiben dürfte.

Die übrigen Risikogruppen bleiben weitgehend gleich

Auch bei Personen in Einelternhaushalten, bei Erwerbslosen und bei Ausländerinnen und Ausländern wird die Armutsquote durch die Sozialtransfers stark reduziert. Diese Gruppen sind jedoch auch nach Transfers deutlich häufiger armutsbetroffen als die Gesamtbevölkerung. Die Struktur der armen Bevölkerung wird somit durch die Sozialtransfers kaum verändert. Die wichtigsten Risikofaktoren für Armut in der Schweiz sind sowohl vor als auch nach Sozialtransfers eine geringe Schulbildung sowie eine ungenügende Integration in den Arbeitsmarkt.

Ein neuer Indikator des BFS

In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Sozialtransfers, die finanzielle Risiken absichern und Armut verhindern sollen. Der Vergleich der Armutsquoten vor und nach Sozialtransfers erlaubt Rückschlüsse darauf, in welchem Umfang diese Leistungen zur Verminderung von Einkommensarmut beitragen können. Die Armutsquote vor Sozialtransfers ist ab sofort standardmässig auf der Webseite des BFS verfügbar und wird jährlich aktualisiert.

Quelle: Text Bundesamt für Statistik BFS, Oktober 2017
Ungleichheit bei der Einkommens- und Vermögensverteilung
Schweiz Einkommen und Lebensbedingungen 2014 2016
Schweiz Haushaltsbudgeterhebung 2013 2015
Schweiz Sozialhilfestatistik 2015 2016
Armutsgefährdung im europäischen Vergleich 2010 2010
Schweiz Einkommen und Lebensbedingungen 2013 2014

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