Schule und Bildung
Schulreformen im Kanton Aargau
«Bildungskleeblatt»
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Strukturreform Schule Aargau - Vernehmlassungen 2008
BKS: Botschaft zur zweiten Lesung des Bildungskleeblatts
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"Bildungskleeblatt": Der politische Entscheidungsprozess
Botschaft zur zweiten Lesung des Bildungskleeblatts

BKS 30.Oktober 2008

Dreigliedrige Sekundarstufe I: Sekundarschule A und E und Untergymnasium

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die Botschaft zur zweiten Lesung des Bildungskleeblatts zugestellt. Darin beantragt er dem Parlament eine dreigliedrige Sekundarstufe I als Sekundarschule A und E plus Untergymnasium. Er folgt damit u. a. der Empfehlung des Erziehungsrats.

Das Bildungskleeblatt ist auf gutem Weg, der Grosse Rat kann die Vorlage im Januar 2009 in einer zweiten Lesung abschliessend beraten. Landammann Peter C. Beyeler führte an der Medienkonferenz aus, dass in der ersten Lesung im Grossen Rat, in den Reformteilen Eingangsstufe, Sozialindex und Tagesstrukturen ein Konsens gefunden wurde. In der Frage der dreigliedrigen Oberstufe stehen noch zwei Modelle zur Diskussion. Die Fakten, auch hier einen Entscheid treffen zu können, liegen gemäss Landammann auf dem Tisch.

Zweigliedrige Sekundarstufe I mit Untergymnasium

Die Sekundarstufe I im Kanton Aargau soll in Zukunft aus einer Sekundarschule mit zwei Leistungszügen und Niveaugruppen auf drei Anforderungsstufen sowie einem Untergymnasium bestehen. In der Sekundarschule werden die Schülerinnen und Schüler ausgewogen auf die beiden Leistungszüge verteilt. Zehn Prozent der Lernenden besuchen das zweijährige Untergymnasium. Regierungsrat Rainer Huber betonte an der heutigen Medienkonferenz, dass sich der Regierungsrat für die Variante mit Untergymnasium ausschliesslich aus pädagogischen Gründen entschieden hat.

Optimale Förderung aller Begabungen

In der Sekundarschule mit Niveaugruppen können alle Schülerinnen und Schüler ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend individuell gefördert werden. Davon profitieren besonders auch einseitig Begabte. Zudem werden Unter- und überforderungen weitgehend vermieden. Und mit der Möglichkeit, die Niveaugruppen und den Leistungszug zu wechseln, können individuelle Entwicklungsverläufe optimal berücksichtigt werden. Die sehr leistungsfähigen Schülerinnen und Schüler profitieren am Untergymnasium von den speziellen Lehrplänen und Unterrichtsmethoden, die aufs Gymnasium und später auf eine universitäre Ausbildung vorbereiten. Zudem steht auch ihnen der Weg in die Berufsbildung offen.

Die Sekundarschule wird an voraussichtlich 59, das Untergymnasium an sieben Standorten geführt (an den sechs Kantonsschulen und im Raum Frick/Gipf-Oberfrick). Die Sekundarschule verfolgt einen dualen Auftrag und bereitet auf Berufslehren sowie auf den übertritt an die Mittelschulen (Fachmittelschulen und Gymnasium) vor. An das Untergymnasium schliesst ein vierjähriges Gymnasium an. Der Regierungsrat folgt damit der Empfehlung des Erziehungsrats, der sich, wie ein Teil der Vernehmlasser, klar für die Variante Untergymnasium ausgesprochen hat.

In seiner Botschaft an den Grossen Rat stellt der Regierungsrat auch die beiden Modelle dreigliedrige Sekundarschule unter einem Dach und Sekundarschule mit Progymnasien an 16 Standorten vor. Zu jedem Modell werden die pädagogischen Auswirkungen, die Auswirkungen auf den Schulraum sowie die Kosten dargestellt. Der Regierungsrat erfüllt damit die Beschlüsse und Prüfungsaufträge des Grossen Rats, der sich in der ersten Lesung im September für eine dreigliedrige Oberstufe entschieden hat.

Expertise sieht Variante mit Untergymnasium als "beste Lösung"

Die Vernehmlassung zur Frage nach der Ausgestaltung der Sekundarstufe I zeigte kein eindeutiges Ergebnis. Eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Expertise des Instituts für Bildungsevaluation der Universität Zürich kommt zum Schluss, dass die zweigliedrige Sekundarschule und das Untergymnasium die "beste Lösung zur Erreichung der Wirkungsziele des Kleeblatts (Effektivität, Chancengerechtigkeit, Integrationsfähigkeit)" sei.

Der Grosse Rat wird die Vorlage im Januar 2009 beraten, im Mai 2009 ist eine Volksabstimmung vorgesehen.

Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz

Mit dem von der Regierung favorisierten Untergymnasium zieht der Aargau bei der Sekundarstufe I mit dem Kanton Solothurn gleich, der in acht von zehn Bezirken ebenfalls einen übertritt nach zwei Jahren ans Gymnasium kennt. Hingegen entsteht eine Differenz zum Kanton Basel-Landschaft und zu Solothurn nördlich des Jura, wo eine Oberstufe mit drei Leistungszügen unter einem Dach beschlossen ist, und zum Kanton Basel-Stadt, wo das Erziehungsdepartement beabsichtigt, die Variante Basel-Landschaft zu übernehmen. Der übertritt der Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal an die Schulen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist auf jeden Fall sichergestellt.

Landammann Peter C. Beyeler legte die Einbettung des Bildungsraum Nordwestschweiz in den gesamten Wirtschaftsraum Nordschweiz dar. Rainer Huber unterstrich, dass an der Schaffung des geplanten Bildungsraums Nordwestschweiz festgehalten wird, weil einerseits die inhaltliche Harmonisierung und Weiterentwicklung im Zentrum stehen sowie weiterhin wichtige strukturelle Elemente harmonisiert werden können. Neben dem Synergieeffekt der Zusammenarbeit seien die anderen Handlungsfelder mindestens ebenso wichtig: die Verbesserung der Start- und Erfolgschancen in der Volksschule (Frühförderung Deutsch, Basisstufe), verbindliche Leistungsanforderungen (harmonisierter Lehrplan, Leistungstests, Abschlusszertifikat), Integration, Tagesstrukturen, Rahmenbedingungen für Lehrpersonen und den Unterricht (Weiterbildung, Umsetzungsinstrumente, Berufsprofil) und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit.

Quelle: Text Regierungsrat, Departement Bildung, Kultur und Sport BKS, Oktober 2008

Weitere Informationen

Strukturreform Die Kehrtwende August 2008
Strukturreform Die Zweigliedrige Oberstufe und Untergymnasium März 2008
Die drei Oberstufemodelle

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