Val d'Illiez und Val des Dix: Abschussbewilligung für zwei Wölfe Am Dienstag, 4. August traf sich die interkantonale Kommission in Bern zur Beratung. Es wurde eine Schadensbilanz zu den Wolfsübergriffen im Wallis während der letzten Wochen aufgestellt. Der Bericht wurde Staatsrat Jacques Melly, Vorsteher des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU unterbreitet. Aufgrund der vorliegenden Informationen ordnete der Departementsvorsteher den Abschuss zweier Wölfe an: jenen im Val d'Illiez und jenen im Val des Dix. Aufgrund der zahlreichen Angriffe, die seit diesem Frühling in der Region des Chablais zu verzeichnen waren dem übergriff auf eine Schafherde in der Nacht vom 1. auf den 2. August auf der Alpe d'Allèves und im Val des Dix, trat die interkantonale Kommission am 4. August in Bern zusammen. An dieser Sitzung wurde eine allgemeine Schadensbilanz erstellt und eine Beurteilung der angebrachten Schutzmassnahmen vorgenommen.Gleichzeitig prüfte die Kommission anhand der festgestellten Wolfsrisse, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abschussbewilligung gemäss dem Konzept Wolf Schweiz erfüllt sind. Die Kommission kam zum Schluss, dass für die beiden betroffenen Regionen die Abschusskriterien erfüllt seien.Der Bericht der interkantonalen Kommisson wurde dem für die Erteilung einer Abschussbewilligung zuständigen Departementvorsteher, Staatsrat Jacques Melly unterbreitet. Nach Feststellung der Gesetzeskonformität der bisher aufgeschobenen Handlungen und im Bestreben das Schadenspotenzial nach Möglichkeit zu begrenzen, ordnete der Departementvorsteher den Abschuss zweier Wölfe an: jenen im Val d'Illiez und jenen im Val des Dix. Die beiden Bewilligungen haben eine Gültigkeit von 60 Tagen.Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DVIS) ist für den Vollzug verantwortlich. Der Abschussperimeter entspricht dem aktuellen Schadensperimeter angepasst an das aktuelle Schadenspotenzial gemäss Wolfskonzept Schweiz. Die Entscheide werden im Amtsblatt vom 07. August 2009 veröffentlicht. Quelle: Text Kanton Wallis , 6.August 2009 Wolfsabschuss im Val d'Illiez Am Morgen des 20. August 2009 wurde in der Region des Val d'Illiez ein männlicher Wolf erlegt. Der Wolf hielt sich in unmittelbarer Nähe einer Schafsherde auf. Dieser Abschuss erfolgte in Anwendung des Wolfskonzeptes Schweiz innert der vom Konzept festgelegten Frist und im Perimeter gemäss Abschussbewilligung. Im Rahmen des angeordneten Wolfsabschusses im Val d'Illiez stellte die Wildhut fest, dass sich ein Wolf in der Nähe von Schafherden, welche bereits von Wolfsangriffen betroffen waren, aufhielt. In der Folge wurde das Gebiet eng überwacht. Diese Überwachung führte in den frühen Morgenstunden zum Abschuss eines Wolfes auf der rechten Talseite des Val d'Illiez durch eine hierzu beauftragte Person. Beim Wolf handelt es sich um ein männliches Tier. Gemäss Wolfskonzept wurde er zur Untersuchung ins Tierspital Bern gebracht. Alle weiteren Informationen zum Tier werden im Untersuchungsbericht enthalten sein und mit diesem bekannt gegeben. Quelle: Text Kanton Wallis , 20.August 2009
Weitere Wölfe nachgewiesen Genetische Analysen bestätigen neue Wölfe in der Schweiz. Seit dem Herbst 2007 wurden damit mindestens 12 verschiedene Wölfe nachgewiesen, darunter zwei Wölfinnen. Die Anwesenheit von 5 bis 6 weiteren Tieren ist wahrscheinlich. Die jüngsten Resultate der genetischen Analysen von Kot- und Speichelproben (bei Schafrissen gesammelt) belegen, dass in der Schweiz drei neue Wölfe unterwegs sind: je ein Männchen im Val d'Illiez und in Graubünden, sowie ein bisher nicht bekanntes Weibchen in der Grenzregion der Kantone Bern und Freiburg. Insgesamt 12 Wölfe genetisch nachgewiesen Damit sind in den letzten zwei Jahren in der Schweiz insgesamt mindestens 12 verschiedene Wölfe genetisch nachgewiesen worden. In der Region Waadt-Freiburg-Bern halten sich zurzeit ein Männchen und ein Weibchen auf. Aktuell nicht bestätigt ist das im Herbst 2007 im Val d'Illiez festgestellte Weibchen. Dass die Wölfin aber noch im Chablais valaisan umherstreift, ist wahrscheinlich, da die Walliser Behörde Hinweise auf die Präsenz von mehreren Tieren hat. Für Nachwuchs gibt es nach wie vor keine gesicherten Belege. Der Nachweis in der Bündner Herrschaft dürfte von einem wandernden Wolf stammen. Es könnte auch dasselbe Tier sein, welches im Frühjahr im Kanton Schwyz festgestellt wurde. Im Goms, im Valle di Blenio und bei Bosco Gurin gab es Risse, die auf weitere Wölfe hindeuten. Damit kann der Wolfsbestand in der Schweiz auf 12 in den letzten zwei Jahren genetisch nachgewiesene und vermutlich fünf bis sechs weitere Wölfen beziffert werden (siehe Kasten 1), wobei anzunehmen ist, dass sich aktuell mindestens ein Paar darunter befindet. Dies deutet darauf hin, dass sich in der Schweiz allmählich Rudel bilden. Die Ausbreitung der Wölfe in der Schweiz ist aus Sicht des Artenschutzes erfreulich, handelt es sich beim Wolf doch um eine international streng geschützte Tierart, welche in der Schweiz fast ein Jahrhundert lang ausgerottet war. Auf der anderen Seite führt die Präsenz von Wölfen zu Konflikten mit der Schafhaltung. Der Bund regelt den Umgang mit diesen Zielkonflikten im Konzept Wolf Schweiz. Wolfspräsenz in der Schweiz (Legende: fett = 2009 genetisch nachgewiesen und aktuell präsent/GROSSBUCHSTABEN = 2007/2008 genetisch nachgewiesen und wahrscheinlich präsent/Wolf = genetisch nachgewiesen, aber unbekanntes Individuum und Geschlecht/(in Klammern) = vermutet wegen Rissen und Beobachtungshinweisen) Val d'Illiez: 1 Männchen, 1 WEIBCHEN, (1-2 weitere Wölfe)
Das Konzept Wolf Schweiz unterscheidet zwischen dem ersten Jahr, wenn ein Wolf in einer Region unterwegs ist und den Folgejahren. Für beide Zeitabschnitte gibt es je verschiedene Bestimmungen betreffend Herdenschutz und den in der Folge geltenden minimalen Rissanzahl, bei der ein Abschuss des schadenstiftenden Wolfs in Betracht gezogen werden kann. Das erste Jahr entspricht einer Anpassungsphase an eine neue Situation, weil die Schafhalter erst aufgefordert werden, Herdenschutz zu betreiben, wenn der Verdacht auf eine regionale Wolfspräsenz besteht. Es gelten als Abschusslimiten: 25 Risse innerhalb eines Monats und 35 Risse innerhalb von vier Monaten. Voraussetzung ist aber, dass die Schafhalter beim Verdacht auf Wolfspräsenz mit der Wildhut Kontakt aufnehmen, mit dem nationalen Herdenschutzprogramm kooperieren und die empfohlenen Massnahmen umsetzen. Für Folgejahre werden andere Bedingungen gestellt. Gefordert sind: frühzeitige Planung und eigenständige Kontaktnahme mit dem Herdenschutzprogramm des Bundes, Anstrebung der ständigen Behirtung und Abklärung der Herdenzusammenlegung, eigenverantwortliche und konstruktive Mitarbeit. Herdenschutzhunde sind nicht eine obligatorische Massnahme, sie sind aber in vielen Fällen am wirksamsten. Es gelten im Normalfall auch in Folgejahren die Kriterien 25 und 35 Risse. Wenn alle möglichen, praktikablen und finanzierbaren Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden und es trotzdem zu Schäden kommt, verringert sich das Kriterium zur Bewilligung eines Abschusses auf 15 Risse. Die ständige Behirtung, der Einsatz von Herdenschutzhunden sowie das Arbeiten mit Nachtpferchen sind in diesem Fall die zentralen Säulen im Herdenschutz. Wo diese Massnahmen nicht möglich sind, muss die zukünftige Nutzung einzelner Flächen grundsätzlich überdacht werden. Als kurzfristige Massnahme kann der Wolf auf dem nicht schützbaren Gebiet zum Abschuss freigegeben werden. Weil sich die Situation auf jeder Alp etwas anders präsentiert, muss die zuständige interkantonale Kommission für das Management der Grossraubtiere (IKK) jeden Fall einzeln beurteilen. Die Protokolle der Kommissionssitzungen sowie die Berichte über die Risse und die getroffenen Präventionsmassnahmen stehen bei einer Abschussempfehlung den rekursberechtigten Organisation zu Einsicht zur Verfügung. Das Konzept Wolf ist eine Vollzugshilfe des BAFU und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Es konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe und soll eine einheitliche Vollzugspraxis ermöglichen. Das Konzept gewährleistet einerseits ein grosses Mass an Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit, andererseits ermöglicht es im Einzelfall flexible und angepasste Lösungen. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen. Andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen, gemäss Gerichtspraxis muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie rechtskonform sind. Vollzugshilfen des BAFU werden unter Einbezug der Kantone und aller betroffenen Kreise erarbeitet. Quelle: Bundesamt für Umwel Schweizt , 11.August 2009
Bedingungen für Abschuss zurzeit nicht gegeben Im Walliser Chablais ereigneten sich seit Mitte Mai mehrere Wolfsangriffe auf Schafherden, vorerst in der Nähe von Siedlungen, später auf den Alpweiden. Insgesamt wurden bisher 43 Schafe getötet, 13 Tiere werden vermisst. Trotz der Schwere dieser Vorfälle sind zum jetzigen Zeitpunkt die Voraussetzungen gemäss Wolfskonzept für die Erteilung einer Abschussbewilligung nicht erfüllt. Das durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) gestützt auf die Bundesgesetzgebung zusammen mit den Kantonen und allen interessierten Kreisen ausgearbeitete Wolfskonzept sieht den Abschuss von schadenstiftenden Wölfen unter bestimmten Umständen vor. Die Wolfsangriffe ereigneten sich, wie im letzten Jahr, mit Ausnahme der Alpe Véla, hauptsächlich auf Alpen im Val d’Illiez. In Anwendung des Wolfskonzepts kann in diesem Perimeter eine Abschussbewilligung erteilt werden, nachdem mindestens 15 Schafe gerissen und unter der Bedingung, dass alle technisch möglichen, praktikablen und finanzierbaren Schutzmassnahmen ergriffen wurden. Nach Erreichen dieser Risszahl im Wallis, hat die zuständige Dienststelle die Interkantonale Kommission zur Beurteilung der Vorfälle einberufen. Im Rahmen dieser Beurteilung und gestützt auf die vom Kanton in Auftrag gegebenen Expertisen der betroffenen Alpen kam diese Kommission zum Schluss, dass die zuständigen Alpbewirtschafter (mit Ausnahme der Alpe Susanfe) die notwendigen Massnahmen nur teilweise ergriffen haben. Im Falle der Alpe Véla (ohne Schutzmassnahmen) kam eine durch aus Vertretern der Agridea und der kantonalen Dienststelle für Landwirtschaft gebildete Delegation zum Schluss, dass diese Alpe geschützt werden kann. Daraus schliesst die Interkantonale Kommission, dass die auf dieser Alpe getöteten 29 Schafe nicht berücksichtigt werden können. Die Alpverantwortlichen wurden über das Ergebnis der Beurteilung der Präventionsmassnahmen auf ihren Alpen durch das Bundesamt für Umwelt schriftlich informiert. Unter diesen Bedingungen hat die Interkantonale Kommission dem zuständigen Departementsvorsteher für die Erteilung einer Abschussbewilligung eine negative Vormeinung zugestellt. Gestützt auf diese Elemente sieht der zuständige Departementsvorsteher zurzeit von der Erteilung einer Abschussbewilligung ab. Aufgrund der ständigen Wolfspräsenz und der damit gemachten Erfahrungen im Kanton Wallis wurden jedoch diverse Schwachpunkte im aktuellen Wolfskonzept festgestellt. Insbesondere beinhaltet der unbeaufsichtigte Einsatz von Herdenschutzhunden, dessen massive Erhöhung in Gebieten mit intensiver touristischer Nutzung oder in Einstandsgebieten von Wildtieren ein Konfliktpotenzial, das ein Zusammenleben kaum ermöglicht. Zudem stellt die Haltung mehrerer Herdenschutzhunde durch denselben Halter eine zeitliche Belastung und damit eine erhebliche Mehrarbeit dar. Der Hundeeigentümer sieht sich zudem mit allfälligen belastenden zivilrechtlichen Haftungsfragen konfrontiert. Aus diesen Gründen richtet sich der zuständige Departementsvorsteher an die Bundesbehörden und fordert eine dringende änderung des Wolfskonzepts, um der Situation im Kanton sowie den Interessen der Nutztierhalter, welche für die Anwesenheit des Wolfs nicht verantwortlich sind, besser Rechnung zu tragen Quelle: Kanton Wallis , 16. Juli 2009
Am 18. April 2009 konnte noch einmal die Fährte des vermutlich gleichen Tieres in derselben Region nachgewiesen werden. Seither wurden aber keine Spuren mehr festgestellt. Daher ist im Moment nicht bekannt, ob sich der Wolf jetzt noch im Kanton aufhält oder nicht. Wölfe können grosse Distanzen zurücklegen. Zurzeit leben in der Schweiz gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) rund 10 bis 15 Wölfe. Neun davon konnten mittels DNA-Analysen eindeutig nachgewiesen werden. Informationsveranstaltung
geplant
Seit Ende 2008 bereitet sich das Umweltdepartement auf die Rückkehr des Wolfes vor, und ein kantonales Konzept liegt nun im Grundsatz vor. Am 2. Juni 2009 führt das Umweltdepartement eine Informationsveranstaltung durch, zu der Interessierte und Direktbetroffene aus Kleinvieh-, Jäger- und Naturschutzkreisen bereits eingeladen worden sind. Das BAFU und der Herdenschutzbeauftragte des Bundes wurden ebenfalls als Referenten eingeladen und werden anlässlich dieser Veranstaltung auch Fragen beantworten können. Quelle: Text Kanton Schwyz , Amt für Natur, Jagd und Fischerei, 13.05.2009
Am 9. April 2009 wurde durch einen Förster im Eigental im Lindenwald in der Gemeinde Schwarzenberg eine tote Gämse gefunden. Die Gämse wurde anschliessend mit zwei Fotofallen überwacht. Offenbar hat der Kadaver in der Nacht auf den 14. April 2009 den Wolf angezogen, der im Bild festgehalten worden ist. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den Wolfsnachweisen um dasselbe Tier handelt. Wölfe haben einen Aktionsraum von 200 bis 400 Quadratkilometer und können in einer Nacht Distanzen von bis zu 50 Kilometer zurücklegen. Im Januar und März 2009 wurden in der Gemeinde Schwarzenberg LU bereits die Spuren eines Wolfs nachgewiesen. Quelle: Text Kanton Luzern 15.04.2009
Aufgrund der Analyse der DNA konnte die Anwesenheit eines Wolfes im Greyerzbezirk nach 2007 erneut bestätigt werden. Es handelt sich um einen Wolf aus der französich-italienischen Population welcher den Kanton zurzeit durchstreift und zwischen dem 5. und 18. März 2009 mehrere Hirschkälber gerissen hat.
Die DNA-Proben werden nun weiter untersucht um festzustellen, ob es sich um das gleiche Tier handelt, das bereits im Winter 2007 im Kanton Freiburg aufgetaucht ist und im vergangenen Jahr mehrmals in unseren Nachbarkantonen gesichtet worden war. Die
Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft hat eine
Koordinationsgruppe Wolf gegründet, die den Auftrag hat, die natürliche
Rückkehr des Wolfes zu begleiten. Sie befasst sich jedoch auch damit,
wie Schäden an Nutztieren vorgebeugt werden kann, und falls diese
auftreten sollten, entschädigt werden könnten. Der Oberamtmann
des Greyerzbezirks hat den Vorsitz dieser Koordinationsgruppe inne, die
sich aus Vertretern der Schaf- und Ziegenzucht, der Alpwirtschaft, der
Jagd, des Umweltschutzes und den betroffenen ämtern zusammensetzt.
Quelle: Text Kanton Freiburg 27.03.2009
Am
3. Januar 2009 ist in der Gemeinde Schwarzenberg eine tote Gämse gefunden
worden. Die Analyse einer Kotprobe hat nun den Verdacht bestätigt,
dass das Tier von einem Wolf gerissen wurde. Damit ist rund 200 Jahre nach
seiner Ausrottung erstmals wieder ein Wolf im Kanton Luzern nachgewiesen
worden. Die DNA-Analyse zeigt, dass der Wolf aus der «Italienisch-französischen
Population« stammt. Ob es sich um den gleichen Wolf handelt, wie
im Kanton Obwalden, ist Gegenstand weiterer Untersuchungen. Wo er sich
zurzeit aufhält ist nicht bekannt. Wölfe haben einen Aktionsraum
von 200 bis 400 Quadratkilometern und sind in der Lage, in kurzer Zeit
weite Distanzen zurückzulegen.
Quelle: Text Kanton Luzern 31.03.2009
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