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Wildtiere: Der Wolf in der Schweiz
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Wölfe in der Schweiz
CH Wölfe im Kanton Graubünden
Aktivitäten des Beverinrudels 2022
9. Juli 2022
Wölfe reissen Mutterkuh

In der Nacht von Freitag auf Samstag, den 8./9. Juli 2022 wurde auf der Alp Nurdagn am Schamserberg eine Mutterkuh von Wölfen gerissen. Der Fundort des toten Nutztieres liegt im Streifgebiet des Beverinrudels.

Bei diesem Riss handelt es sich um den ersten Fall im Kanton Graubünden, bei dem ein ausgewachsenes Nutztier aus der Rinderfamilie von einem oder mehreren Wölfen getötet wurde. Die 7-jährige Mutterkuh befand sich zusammen mit weiteren Artgenossen innerhalb eines eingezäunten Areals. Das getötete Tier wurde von den Wölfen stark genutzt. Im Streifgebiet des Beverinrudels ist die vom Bundesrecht für Regulationsabschüsse vorgegebene Schwelle der Anzahl gerissener Nutztiere in konform geschützten Schaf- und Ziegenherden bereits vor dem aktuellen Rissvorfall erreicht worden. Regulationsabschüsse sind aber nach aktueller Gesetzgebung des Bundes erst möglich, wenn der Nachwuchs im Rudel bestätigt werden kann.

Vergrämungsversuch vor Ort

Die Wildhut wird nun umgehend versuchen, am Rissort einen Wolf des Beverinrudels zu narkotisieren und mit einem GPS-Sender auszurüsten. Mit dieser Massnahme soll eine Vergrämungswirkung erreicht werden. Eine Besenderung schafft ausserdem die Möglichkeit, mehr Informationen über das Raumverhalten der Tiere zu sammeln. Dies kann unter anderem auch dem Vollzug von Regulationsabschüssen gemäss geltendem Bundesrecht dienlich sein.

Besorgnis über das Verhalten der Wölfe des Beverinrudels

Die zuständigen Behörden des Kantons stellen besorgt fest, dass sich Wölfe des Beverinrudels bereits mehrere Jahre sehr problematisch verhalten. Die Tötung einer ausgewachsenen Mutterkuh entspricht im Vergleich zur Gefährdungs- und Schadensentwicklung bei Schafen und Ziegen einer weiteren, neuen und schwerer wiegenden Eingriffstiefe

Quelle: Text Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei, 9. Juli 2022
15. Juli 2022
Zwei junge Wölfe aus dem Beverinrudel dürfen geschossen werden

Der Kanton Graubünden reagiert auf die jüngsten Rissvorfälle des Beverinrudels und hat den Abschuss von zwei Jungtieren aus dem verhaltensauffälligen Wolfsrudel bewilligt. Am Mittwochabend hatte das Rudel auf der Alp Nera am Schamserberg zum zweiten Mal eine Mutterkuh angegriffen und sie so schwer verletzt, dass sie eingeschläfert werden musste. Der Abschuss von zwei Jungtieren aus dem Beverinrudel wurde vom Bundesamt für Umwelt genehmigt. Das Ziel des Kantons bleibt die Entfernung des gesamten Rudels und der Abschuss des besonders auffälligen Vatertiers M92 im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung.

Beim Vorfall von Mittwochabend, 13. Juli 2022, handelt es sich um den zweiten Fall innert weniger Tage, bei dem eine ausgewachsene Kuh von Wölfen angegriffen wurde. Vergangene Woche wurde eine Mutterkuh getötet, nun wurde ein Tier so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden musste. Beide Angriffe können dem Beverinrudel zugeordnet werden. Sie zeigen eine besorgniserregende Verhaltensentwicklung des Rudels, auf die reagiert werden muss.

Um Wolfsrudel durch Abschüsse regulieren zu können, muss nach Bundesrecht eine Schadensschwelle überschritten werden und das jeweilige Rudel muss Nachwuchs erhalten haben. Die Schadensschwelle war bereits vor den beiden aktuellen Vorfällen erreicht. Nun gibt es auch konkrete Hinweise darauf, dass das Beverinrudel in diesem Jahr Nachwuchs erhalten hat. Als dringliche Sofortmassnahme zur Vergrämung der Wölfe und zur Stärkung der Abwehr von Schäden und Nachteilen zulasten von Landwirtschaft, Tourismus und Bevölkerung vor Ort hat der Vorsteher des Departementes für Infrastruktur, Energie und Mobilität (DIEM) nun den Abschuss von zwei Jungtieren des Rudels angeordnet. Die Massnahme wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) gestützt.

Weiterführende Massnahmen sind notwendig

Der Kanton wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass weitere Regulationsabschüsse möglichst zeitnah möglich sind. Er will insbesondere auch das Vatertier M92, von dessen Verhalten die Angriffe ausgehen, töten und im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung letztlich das gesamte Beverinrudel entfernen lassen. Die Handlungsfreiheit des Kantons ist dabei allerdings rechtlich beschränkt (Eidgenössische Jagdgesetzgebung; Richtlinien des Bundesamts für Umwelt; Anwendbarkeit der Polizeigeneralklausel). Beim aktuellen Wolfsbestand und angesichts der unterschiedlichen Verhaltensentwicklungen von Wölfen fordert der Kanton Graubünden deshalb auch ganz grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, einzelne problematische Rudel entfernen zu können. Der Kanton wird sich dafür auch im Rahmen der angestossenen Gesetzes- und Verordnungsrevisionen auf Bundesebene mit aller Entschlossenheit einsetzen.

Quelle: Text Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei, 15. Juli 2022
2. August 2022
Wildhut erlegt zwei Jungwölfe des Beverinrudels

In der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August 2022 hat die kantonale Wildhut zwei Wölfe des Beverinrudels erlegt. Bei den erlegten Tieren handelt es sich um männliche Jungwölfe.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hatte am 14. Juli 2022 auf Gesuch des Kantons Graubünden den Abschuss zweier Jungwölfe aus dem Beverinrudel bewilligt, nachdem dieses innert weniger Tage auf zwei nahe gelegenen Alpen in deren Streifgebiet zwei ausgewachsene Mutterkühe und davor ausserdem eine hohe Zahl an Schafen gerissen hatte.

Die Wildhut konnte die beiden Jungwölfe in der Nacht auf den 1. August 2022 auf der Stutzalp in unmittelbarer Nähe einer Schafherde erlegen. Die beiden erlegten Wölfe werden nun für die pathologische Untersuchung an das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) in Bern überführt. Die genetische Untersuchung wird am Laboratoire de Biologie de la Conservation der Universität Lausanne vorgenommen. Die Wildhut überwacht das Streifgebiet des Rudels weiterhin intensiv, insbesondere um weitere Erkenntnisse zu dessen aktueller Reproduktion zu erhalten.

Weitere Abschüsse notwendig

Das Beverinrudel zeigt seit mehreren Jahren eine zunehmend konfliktträchtige Entwicklung. Aus fachlicher Sicht ist zu erwarten, dass diese Entwicklung alleine durch Jungtierabschüsse nicht zu verhindern ist. Das Ziel des Kantons bleibt deshalb, im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung, die Entfernung des gesamten Beverinrudels und der Abschuss des besonders auffälligen Vatertiers M92.

Quelle: Text Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei, 15. Juli 2022
31. Oktober 2022
Weitere Wölfe des Beverinrudels erlegt

Mit Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) verfügt der Kanton Graubünden insgesamt drei weitere Wolfsabschüsse aus den beiden Wolfsrudeln Beverin und Wannaspitz. Dabei soll auch «M92», das Vatertier des Beverinrudels, erlegt werden.

Sowohl beim Beverinrudel als auch beim Wannaspitzrudel wurden in diesem Jahr Regulierungsabschüsse getätigt. Aus dem Beverinrudel wurden zwei Jungwölfe und aus dem Wannaspitzrudel ein Jungwolf erlegt. Im Verlauf des Alpsommers konnten sowohl beim Beverinrudel als auch beim Wannaspitzrudel höhere Welpenzahlen bestätigt werden, als dies erste Sichtungen nahelegten. Beim Beverinrudel wurden Ende August sieben Welpen nachgewiesen, beim Wannaspitzrudel gelang im September der Nachweis von sechs Welpen. Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung darf im Rahmen einer Rudelregulation bis zur Hälfte dieser Jungtiere erlegt werden. Das BAFU hat den entsprechenden Gesuchen des Kantons am 28. Oktober 2022 zugestimmt. Im Wannaspitzrudel dürfen demnach zusätzlich zum bereits erlegten Jungwolf zwei weitere Jungwölfe erlegt werden.

Vatertier des Beverinrudels soll erlegt werden

Aufgrund des Nachweises einer höheren Reproduktionszahl beim Beverinrudel wurde neben den zwei bereits Ende Juli erlegten Tieren ein dritter Wolf zum Abschuss freigegeben. Dabei darf entweder ein weiterer Jungwolf erlegt werden oder das Vatertier «M92». Aufgrund seines besonders problematischen Verhaltens soll mit dem dritten Abschuss das Vatertier «M92» erlegt werden.

Die Frist für den Abschuss des Vatertieres endet am 31. Januar 2023, diejenige für Abschüsse von Jungwölfen endet am 31. März 2023.

Quelle: Text Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei, 31. Oktober 2022
10. November 2022
Adulter Wolf des Beverinrudels erlegt

Nachdem im Safiental bei Wolfsangriffen zum wiederholten Mal Schafe aus geschützten Herden gerissen wurden, konnte die kantonale Wildhut am Ort des letzten Rissereignisses einen adulten Wolfsrüden des Beverinrudels erlegen. Das erlegte Tier wird nun mittels DNA-Analyse identifiziert.

In der Nacht vom 8. auf den 9. November 2022 hat die kantonale Wildhut nach Rissen von fachgerecht geschützten Schafen einen mehrjährigen Wolfsrüden des Beverinrudels erlegt. Das Bundesamt für Umwelt hatte dem Abschuss am 28. Oktober 2022 zugestimmt. Ob es sich dabei um M92, den zum Abschuss freigegebenen Leitwolf des Beverinrudels handelt, muss genetisch untersucht werden.

Das Tier wird am Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern pathologisch untersucht und am Laboratoire de biologie de la conservation der Universität Lausanne genetisch identifiziert. Das Ergebnis der Identifikation kann voraussichtlich Mitte Dezember kommuniziert werden

Quelle: Text Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei, 10. November 2022
7. Dezember 2022
Leitrüde des Beverinrudels erlegt

Am 8. November 2022 wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Safiental ein mehrjähriger Wolfsrüde des Beverinrudels erlegt. Die genetische Identifikation des Tieres hat ergeben, dass es sich dabei um M92, das besonders schadenstiftende Vatertier des Rudels, handelt.

Mit dem Abschuss des Leitwolfs M92 ist die durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bewilligte Regulation des Beverinrudels abgeschlossen. Aus dem Monitoring ergeben sich bis heute keine Hinweise darauf, dass sich die soziale Organisation des Rudels dadurch verändert hat. So konnte beispielsweise zehn Tage nach dem Abschuss des Leitrüden mittels Fotofalle belegt werden, dass ein adulter Wolf, mutmasslich das weibliche Elterntier F37, und sechs diesjährige Welpen am Schamserberg gemeinsam unterwegs waren. Mit dieser Beobachtung kann der Kanton ausserdem der Auflage des BAFU nachkommen, die diesjährige Reproduktion des Rudels von mindestens sechs Welpen mit überprüfbaren Nachweisen zu belegen. Die Entwicklung des Beverinrudels wird weiterhin beobachtet. Nach Möglichkeit wird im Verlauf des Winters oder des kommenden Frühlings ein Wolf des Rudels mit einem GPS-Sender versehen.

Leitrüde des Moesolarudels anstelle eines Jungwolfs erlegt

Am 9. Oktober 2022 wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Rheinwald durch die kantonale Wildhut ein Wolf aus dem Moesolarudel erlegt. Die genetische Untersuchung hat ergeben, dass es sich dabei anstelle eines Jungwolfs um den Leitrüden des Rudels handelt, was von der Bewilligung des BAFU nicht abgedeckt ist. Die Wildhut tätigte den Abschuss trotz sorgfältigen Vorgehens in rechtskonformer Absicht. Sie hatte den Wolf anhand des Verhaltens und der wahrgenommenen Grösse als Jungwolf eingeordnet und erlegt, als dieser in Begleitung eines weiteren Wolfs zu einem am Vortag gerissenen Schaf zurückkehrte.

Welche Auswirkung der Abschuss des Leitrüden auf das Moesolarudel haben wird, ist wie beim Beverinrudel nicht voraussehbar. Die Genetikresultate weisen aber stark darauf hin, dass zum Rudel offenbar bereits vor dem Abschuss des Vatertiers der rudelfremde Wolfsrüde M297 dazugestossen war. Weitere Nachweise der vergangenen Wochen deuten darauf hin, dass im Rudel auch nach dem Abschuss mindestens zwei ausgewachsene Wölfe anwesend sind.

Das Bundesamt für Umwelt ist informiert

Das zuständige Amt für Jagd und Fischerei steht mit dem BAFU in Kontakt. Als nächste Schritte werden die Erkenntnisse aus den Beobachtungen des Beverinrudels periodisch mitgeteilt und der Abschuss aus dem Moesolarudel ordnungsgemäss dokumentiert.

Quelle: Text Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei, 7. Dezember 2022
Berichte über das Beverin-Rudel
Graubünden Wolfsereignisse im Kanton Graubünden
Graubünden Eingriff in den Wolfbestand des Okt 2019
Beverinrudels
Graubünden Abschussgesuch für die Regulierung Aug 2021
des Beverinrudels
Im Kanton Graubünden haben sich seit 2020 weitere Wolfsrudel gebildet
Rudelbildung bei Wölfen
Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist von einer Rudelsituation auszugehen, wenn sich mindestens drei Wölfe, darunter mindestens ein Weibchen, über ein Jahr vergesellschaften, als soziale Einheit zusammenleben, gemeinsam Nahrung beschaffen und sich letztendlich fortpflanzen.
Quelle: Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 6. September 2018

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