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Wildtiere: Der Wolf in der Schweiz
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Wölfe in der Schweiz
CH Wölfe im Kanton Graubünden
Wolfsaktivitäten 2022
21. Januar 2022
Wolf aufgrund der Gefährdung von Menschen erlegt

In der oberen Surselva haben sich in den vergangenen Wochen in Siedlungen gehäuft besorgniserregende Begegnungen zwischen einem Einzelwolf und Menschen ergeben, welche insgesamt als problematisches Verhalten eines Wolfs mit potentieller Gefährdung des Menschen zu qualifizieren sind. Der Kanton hat daher entschieden, den Abschuss des Problemtiers unter Anwendung der polizeilichen Generalklausel vorzunehmen. Der Wolf wurde in der Nacht auf den 20. Januar 2022 durch die Wildhut erlegt.

Die Wildhut hatte die Entwicklung bezüglich der Begegnungen des Einzelwolfs mit Menschen in der Cadi seit geraumer Zeit aufmerksam verfolgt und stand in Kontakt mit den Gemeindebehörden. Mehrere Versuche, das Tier mit einem Telemetrie-Sender zu versehen und mit Gummischrot zu vergrämen, blieben erfolglos. Gleichzeitig hatten die Begegnungen innerhalb des Siedlungsgebiets in den vergangenen Wochen stark zugenommen, wobei der Wolf zunehmend mit einem problematischen Verhalten mit potentieller Gefährdung des Menschen aufgefallen war. So kam es am vergangenen Sonntagmorgen um 06.15 Uhr zu einer Begegnung, bei welcher der Wolf unbemerkt einer Person gefolgt war und schliesslich in einer Entfernung von zwei Metern über einen längeren Zeitraum nahe der Person verweilte, um in der Folge weiter Richtung Dorf zu laufen. Die offensichtlich zunehmende Gewöhnung dieses Wolfs an den Menschen und das dadurch erhöhte Risiko einer Gefährdung für den Menschen waren alarmierend. Beim mittlerweile erlegten Wolfsrüden handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Einzelwolf.

Anwendung der polizeilichen Generalklausel

Um das Risiko einer zunehmenden Gefährdung von Menschen zu vermeiden, hat der Kanton entschieden, den Abschuss des Problemtiers unter Anwendung der polizeilichen Generalklausel vorzunehmen. Der Wolf wurde in der Nacht auf den 20. Januar 2022 in unmittelbarer Siedlungsnähe erlegt und für weitere Untersuche ans Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin Fiwi in Bern überführt. Die genetische Untersuchung wird am Laboratoire de Biologie de la Conservation, Université de Lausanne, vorgenommen werden.

Verhaltensregeln bei Begegnung mit Wölfen

Wölfe, die in freier Wildbahn aufwachsen und dort leben, sind nicht grundsätzlich gefährlich und meiden meist den Kontakt zu Menschen. Gefährlich kann es werden, wenn sich Wölfe an den Menschen gewöhnen und seine Anwesenheit gar mit Futter in Verbindung bringen. Bei Begegnungen mit einem Wolf sollte man sich entsprechend den Empfehlungen des Amts für Jagd und Fischerei verhalten und diese umgehend der Wildhut melden.

Quelle: Text Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei, 21. Januar 2022
30. August 2022
Kanton erlässt Abschussverfügung für schadenstiftenden Wolf

Auf drei Schafalpen auf Gemeindegebiet von Klosters wurden im laufenden Alpsommer 60 Schafe durch Wolfsangriffe getötet und weitere 15 verletzt. Trotz der vorzeitigen Entladung einer Alp bleibt das Schadenpotential auf den übrigen Alpen hoch. Zur Verhinderung weiterer Schäden verfügt der Kanton deshalb per 1. September den Abschuss eines Wolfs.

Auf drei Schafalpen auf dem Gebiet der Gemeinde Klosters wurden bei insgesamt 15 Angriffen mehr als zehn Nutztiere in geschützten Situationen gerissen. Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung ist die Schadenschwelle für einen Wolfsabschuss damit überschritten. Die Schäden wurden mutmasslich durch zwei Wölfe verursacht, welche bereits im Alpsommer 2021 an diversen Nutztierrissen auf den betreffenden Alpen genetisch nachgewiesen wurden. Es handelt sich dabei um ein weibliches und ein männliches Tier.

Die bestätigte Präsenz eines Wolfweibchens setzt vor dem Abschuss eine sorgfältige Prüfung einer allfälligen Rudelbildung voraus. Der Nachweis einer Reproduktion erfolgt bei Wölfen typischerweise in den Monaten Juli und August. Trotz erhöhtem Monitoringaufwand wurden während dieser Zeit im vorliegenden Fall keine Jungwölfe festgestellt, womit eine Rudelbildung aus wildtierbiologischer Sicht zunehmend unwahrscheinlich ist. Um weitere Schäden zu verhindern, verfügt der Kanton per 1. September deshalb den Abschuss eines Einzelwolfs. Die Abschussbewilligung gilt gemäss gesetzlicher Vorgabe für eine Dauer von 60 Tagen.

Der Vollzug des Abschusses fällt in die Zeit der Bündner Hochjagd und der Bündner Steinwildjagd und ist deshalb zusätzlich anspruchsvoll. Aufgrund der intensiven Beanspruchung der kantonalen Wildhut im Zusammenhang mit den anstehenden besonderen Aufgaben während dieser beiden Jagden behält sich der Kanton vor, zum Vollzug des Abschusses zusätzlich zu den Mitarbeitenden des Amts für Jagd und Fischerei allfällig auch auf ausdrücklich bezeichnete Jägerinnen und Jäger zurückzugreifen.

Monitoring wird weiterhin aufrechterhalten

Das vermutete Aufenthaltsgebiet der Wölfe wird durch die Wildhut weiterhin aktiv und passiv überwacht, und die lokale Jägerschaft ist aufgerufen, jegliche Wolfssichtungen der Wildhut zu melden. Bei einer allfälligen Bestätigung von Jungwölfen wird die Abschussverfügung widerrufen und ein Regulationsgesuch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht.

Quelle: Text Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei, 30. August 2022
26. September 2022
Korrekter Abschuss eines Wolfs in Klosters durch Jäger

Am 24. September 2022 morgens hat ein Jäger während laufender Bündner Hochjagd einen Wolf auf dem Gemeindegebiet von Klosters erlegt. Der Abschuss gelang in dem dafür vom Kanton vorgegebenen Abschussperimeter. Beim erlegten Tier handelt es sich um einen weiblichen Wolf.

Nach zahlreichen Nutztierrissen auf verschiedenen Alpen in Klosters verfügte der Kanton zur Verhinderung weiterer Schäden per 1. September 2022 den Abschuss eines Wolfs. Für den Vollzug wurden ergänzend zu den Mitarbeitenden des Amts für Jagd und Fischerei auch speziell bezeichnete, ortskundige Jagdberechtigte für den Abschuss des Wolfs während der ordentlichen Jagd berechtigt.

Nach 14 Tagen mit sehr wenigen Wolfsbeobachtungen durch die 80 für den Wolfsabschuss berechtigten Jägerinnen und Jäger konnte der Wolf am 24. September 2022 durch einen Jäger in dem dafür vorgegebenen Abschussperimeter erlegt werden. Das Amt für Jagd und Fischerei ist erfreut, dass die Jägerschaft diese sehr verantwortungsvolle Aufgabe erfüllen konnte. Gleichzeitig verweist es auf die massgebliche Erkenntnis, dass der Abschuss von Wölfen sehr anspruchsvoll und zeitintensiv ist.

Der erlegte Wolf wird nun für die pathologische Untersuchung an das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) in Bern überführt. Die genetische Untersuchung wird am Laboratoire de Biologie de la Conservation der Universität Lausanne vorgenommen.

Zweiter Wolf im gleichen Gebiet beobachtet

Im gleichen Gebiet wurde gleichzeitig ein zweiter Wolf beobachtet. Die Wildhut überwacht die weitere Entwicklung des Verhaltens dieses Tieres mit grosser Aufmerksamkeit.

Quelle: Text Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei, 26. September 2022
21. Dezember 2022
Kanton zieht Bilanz der Herdenschutzmassnahmen 2022

Die zuständigen Ämter ziehen Bilanz der Sofortmassnahmen für den Herdenschutz 2022. Neben der Beratung der Betriebe und der Abwicklung der Rissvorfälle prägte die Umsetzung der Sofortmassnahmen das Jahr 2022.

Als Folge von erheblichen Nutztierschäden wurde der Abschuss von insgesamt neun Wölfen verfügt und bislang in acht Fällen vollzogen. Parallel zum Anwachsen des Wolfsbestandes musste gegenüber dem Vorjahr mit erstmals über 500 Nutztierrissen eine Verdoppelung der Rissvorfälle verzeichnet werden.

Bilanz der Sofortmassnahmen für den Herdenschutz

Aufgrund der Wolfspräsenz und der damit einhergehenden Konflikte beauftragte das Parlament das Bundesamt für Umwelt im Jahr 2022 den Kantonen zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 5,7 Millionen Franken für die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen zur Verfügung zu stellen. In enger Zusammenarbeit zwischen den Fachstellen des Plantahofs, des Amts für Landwirtschaft und Geoinformation und des Amts für Jagd und Fischerei konnten während des Alpsommers für 82 Alpbetriebe Gesuche im Umfang von insgesamt knapp 1,5 Millionen Franken bewilligt werden. Unter anderem wurden 23 Alpbetriebe finanziell bei der Anschaffung und dem Transport von mobilen Hirtenunterkünften, 77 Betriebe bei Zaunanschaffungen sowie 27 Betriebe bei der Abgeltung der Arbeitsaufwände durch Hilfspersonal für den Herdenschutz unterstützt. Die Massnahmen wurden zu 80 Prozent durch das Bundesamt für Umwelt und zu 20 Prozent durch den Kanton über das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation getragen.

Wölfe im Winter vermehrt in Siedlungsnähe

Mit Einbruch des Winters halten sich Wölfe vermehrt in Siedlungsnähe auf. Wölfe reagieren damit auf die Verschiebung der Beutetiere. Die Siedlungsnähe der Wölfe ist für den Menschen grundsätzlich ungefährlich. Das Amt für Jagd und Fischerei stellt auf seiner Webseite (www.ajf.gr.ch) Verhaltenshinweise für den Fall einer Wolfsbegegnung zur Verfügung. Zur laufenden Beurteilung der Situation sollen Nahbegegnungen oder Sichtungen von Wölfen in Siedlungsnähe umgehend der Wildhut gemeldet werden.

Quelle: Text Kanton Graubünden , Amt für Jagd und Fischerei, 21. Dezember 2022
Berichte über das Beverin-Rudel
Graubünden Wolfsereignisse im Kanton Graubünden
Graubünden Aktivitäten des Beverinrudels 2022 2022
Rudelbildung bei Wölfen
Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist von einer Rudelsituation auszugehen, wenn sich mindestens drei Wölfe, darunter mindestens ein Weibchen, über ein Jahr vergesellschaften, als soziale Einheit zusammenleben, gemeinsam Nahrung beschaffen und sich letztendlich fortpflanzen.
Quelle: Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 6. September 2018

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