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Jugendkriminalität
im Kanton Zürich 2016
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Jugendkriminalität auf unverändert tiefem Niveau |
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Die Jugendkriminalität im Kanton Zürich bleibt weiterhin auf tiefem Niveau, dies gilt auch für Gewaltstraftaten. Minimal angestiegen ist die Zahl der eines Gewaltdelikts beschuldigten Jugendlichen. Der finanzielle Aufwand für Schutzmassnahmen ging erneut zurück.
2016 eröffneten die Jugendanwaltschaften des Kanton Zürichs gegen 4'670 Jugendliche ein Strafverfahren, im Jahr zuvor hatte die Zahl der beschuldigten Minderjährigen bei 4'674 gelegen. |
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Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 514 (499) Jugendliche einer Gewaltstraftat bezichtigt; die schwere Jugendgewalt befindet sich damit auf dem zweittiefsten Stand der letzten zehn Jahre. Sie liegt im Vergleich zum Vorjahr, als die Jugendgewalt ein Rekordtief erreichte, um 3 Prozent höher. Seit dem Jahr 2009, als sich 1'151 Minderjährige wegen einer Gewaltstraftat vor einer Jugendanwaltschaft verantworten mussten, ging die Zahl der wegen einer Gewaltstraftat beschuldigten Jugendlichen um über 55 Prozent zurück.
Mehr Strafbefehle
Die Jugendanwaltschaften erliessen 2016 insgesamt 4'196 (2015: 3'697) Strafbefehle, in 40 (41) Fällen wurde Anklage bei den Jugendgerichten erhoben. Es wurden 4'094 (3'665) Strafen ausgesprochen, dazu zählten 2355 (1994) Verweise, 1005 (937) Persönliche Leistungen, 571 (546) Bussen und 95 (118) Freiheitsentzüge. In 39 (40) Fällen wurde von einer Bestrafung abgesehen, bei 19 (21) Verurteilten ordneten die Jugendanwaltschaften und Gerichte 29 (30) Erwachsenenstrafen an.
Aufgegliedert nach Deliktgruppen stellten die Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 24,4 Prozent (25,1 Prozent) den grössten Anteil, gefolgt von den Vermögensdelikten mit 22,7 Prozent (22,4 Prozent) und den Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz mit 10,4 Prozent (11,7 Prozent). Ein erneuter Rückgang lässt sich bei Verurteilungen wegen Delikten gegen Leib und Leben wie Körperverletzung und Tätlichkeiten beobachten. Sie machten 2,4 Prozent (3,0 Prozent) aller Verurteilungen aus. 6,2 Prozent (5,7 Prozent) aller Delikte richteten sich gegen die Freiheit, wozu Drohung, Nötigung und Hausfriedensbruch gehören, 0,8 Prozent (0,6 Prozent) gegen die sexuelle Integrität.
Bei den Verurteilungen lag der Anteil der weiblichen Jugendlichen 2016 bei 25,1 Prozent und war damit etwas höher als im Vorjahr (23,8 Prozent). Der Ausländeranteil betrug 34,3 Prozent (33,9 Prozent).
Weniger Schutzmassnahmen
Die anhaltend tiefe Jugendgewalt, wie sie seit mehreren Jahren festgestellt werden kann, wirkte sich auch auf den finanziellen Aufwand für Schutzmassnahmen aus. Zwar stieg die Anzahl an stationär untergebrachten Jugendlichen von 16 auf 18 Personen, bei den ambulanten Massnahmen (Aufsicht, persönliche Betreuung oder ambulante Behandlung) hingegen ist ein deutlicher Rückgang zu vermelden (2016: 71; 2015: 91).
Am Stichtag 31. Dezember 2016 befanden sich 50 (50) verurteilte Jugendliche in einer stationären und 188 (213) in einer ambulanten Massnahme. Der finanzielle Aufwand für Schutzmassnahmen betrug 2016 17,4 Millionen (19,2). Damit lagen die Kosten für Schutzmassnahmen um 42 Prozent tiefer als im Rekordjahr 2009, als insgesamt 30,0 Millionen für Schutzmassnahmen aufgewendet werden mussten.
Quelle: Text Kanton
Zürich, Oberjugendanwaltschaft, April 2017 |
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