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Wildtiere: Der Wolf in der Schweiz
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Wölfe in der Schweiz Meldungen
Wallis Wolfsangriffe - Wolf im Goms erlegt Juli 2021
Wallis Wolf im Goms erlegt August 2021
Wallis Wolfsrudel im Val d'Hérens August 2021
Wallis Wolf von Auto erfasst und geötet November 2021
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Wölfe in der Schweiz
CH Juli 2021: Wölfe im Kanton Wallis
Wolfsangriffe - Wolf im Goms erlegt

Wolfsangriffe - Der Kanton Wallis prüft die Rechtmässigkeit eines Abschusses

Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) prüft die Rechtmässigkeit eines Wolfsabschusses nach wiederholten Angriffen auf Schafe und Lämmer im Oberwallis. Seit Sommerbeginn sind mehrere Dutzend Schafe auf den Alpenweiden verendet. Die Situation ist für die Walliser Behörden besorgniserregend.

Die Sömmerungssison begann Mitte Juni. Seitdem sind rund 50 Schafe und Lämmer auf Weiden im Oberwallis verendet. Die Angriffe erfolgten auf verschiedenen Alpen. Das Goms zahlt den höchsten Preis für diese Angriffe. Auch die Regionen Simplon, Lötschental, Turtmann und Guttel-Feschel wurden vom Wolf heimgesucht.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere nahm vor Ort DNA-Proben, um das, oder die für die Angriffe verantwortlichen Individuen zu identifizieren. Alles deutet darauf hin, dass diese Angriffe das Werk von Wölfen sind.

Der Kanton Wallis ist sich der Schwierigkeiten der Schafhalter bewusst und möchte der Berglandwirtschaft seine Unterstützung zusichern. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere prüft, ob die Bedingungen für eine Abschussgenehmigung erfüllt sind, damit diese wiederholten Angriffe gestoppt werden können.

Die Jagdverordnung (JSV) ist am 15. Juli 2021 in Kraft getreten. Wölfe können nun erlegt werden, wenn in vier Monaten zehn Schafe oder Ziegen getötet wurden. Die Schadensschwelle lag bisher bei 15 Tieren. Damit ein Angriff gezählt wird, muss der Bewirtschafter seine Herde gesichert haben (Zäune oder Herdenschutzhunde), sofern die Alm schützbar ist.

Die durch den Wolf verursachten Risse werden auf der Webseite des Staates Wallis aufgelistet.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 16. Juli 2021

Grossraubtiere - Anordnung eines Wolfsabschusses im Goms

Staatsrat Frédéric Favre hat den Abschuss eines Wolfs im Goms angeordnet. Das Grossraubtier hat mehr als zehn Schafe in einer geschützten Situation sowie auf einer Alpe, auf der keine Schutzmassnahmen möglich sind, getötet. Damit sind gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV), die am 15. Juli 2021 in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen für die Anordnung eines Einzelwolfabschusses erfüllt. Die Bundesverordnung erlaubt Abschüsse von Einzelwölfen, wenn diese innerhalb von vier Monaten mindestens zehn - statt wie vorher 15 - Schafe oder Ziegen getötet haben.

Im Goms wurde ein Abschuss eines Einzelwolfs angeordnet. Frédéric Favre, Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), hat diesen Entscheid getroffen, nachdem er bei den betroffenen kantonalen Dienststellen eine Analyse der Situation angefordert hatte. Gemäss der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), die für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist, wurden auf den Alpen Äbnimatt und Münstiger Galen je sieben tote Schafe gezählt. Gemäss dem Protokoll der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), die für den Herdenschutz zuständig ist, sind die Schafe auf der Alpe Äbnimatt in einer geschützten Situation angegriffen worden. Auf der Alpe Münstiger Galen wurden die Schafe in einem Gebiet gerissen, in welchem keine zumutbaren Herdenschutzmassnahmen umgesetzt werden können.

Die Voraussetzungen für den Abschuss eines Einzelwolfes sind damit gemäss Artikel 9bis der revidierten Bundesverordnung über die Jagd (JSV) gegeben. Die am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen erlauben es den kantonalen Behörden, eine Abschussbewilligung zu erteilen, wenn innerhalb von vier Monaten in geschützten Situationen oder in nicht zumutbar schützbaren Gebieten mindestens zehn - statt wie vorher 15 - Schafe oder Ziegen getötet wurden.

Gemäss dem kantonalen Wolfsmonitoring geht man im Goms von vermutlich zwei Einzelwölfen aus. Gemäss der DJFW gibt es derzeit keine Hinweise auf eine Rudelsituation. Bei schadenstiftenden Einzelwölfen fällt die Erteilung eines Abschusses in die Kompetenz des Kantons.

Die Abschussverfügung wird am 23. Juli 2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Bewilligung ist während 60 Tagen gültig, solange sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht. In den anderen Regionen des Kantons sind die Voraussetzungen für eine Abschussanordnung durch den Kanton gegenwärtig nicht erfüllt.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 20. Juli 2021

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CH August 2021: Wolf im Kanton Wallis
Wolf im Goms erlegt

Die kantonale Wildhut hat am 3. August 2021 auf Grundlage einer von Staatsrat Frédéric Favre erteilten Abschussbewilligung im Goms einen Wolf erlegt. Der Abschuss wurde innerhalb des genehmigten Perimeters getätigt.

Am 3. August 2021 wurde im Goms ein Wolf von der Wildhut erlegt, nachdem der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, Frédéric Favre, eine Abschussbewilligung erteilt hatte. Diese Bewilligung wurde am 23. Juli 2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Abschuss wurde innerhalb des genehmigten Perimeters getätigt.

Seit Beginn der Alpsaison ereignen sich regelmässig Wolfsangriffe auf Schafherden. Bis zum 16. Juli 2021 wurden im Goms mehr als 10 Schafe auf Alpen in einer geschützten Situation oder in einem nicht zumutbar schützbaren Gebiet getötet. Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses gemäss der am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen revidierten Jagdverordnung (JSV) zum Bundesgesetz über die Jagd (JSG) waren somit erfüllt. In Übereinstimmung mit dem Konzept Wolf Schweiz wurde das erlegte Tier sofort zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Tierpathologie der Universität Bern überstellt.

Seit 2006 hat die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) bei 11 erteilten Abschussbewilligungen 5 einzelne Wölfe erlegt.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 3. August 2021

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CH August 2021: Wolf im Kanton Wallis
Wolfsangriffe - Wölfe im Val d'Hérens

Antrag auf Regulierung eines Wolfsrudels im Val d'Hérens

Die kantonale Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat heute beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch für die Regulierung eines Rudels im Val d'Hérens eingereicht. Der Antrag konnte gestellt werden, nachdem Fotos die Anwesenheit von Jungtieren zeigten, was die Existenz eines Rudels in der Region bestätigt. Bis dahin hatte die DJFW formell ein Wolfspaar identifiziert, welches durch die Bundesgesetzgebung geschützt ist. Seit Beginn der Sömmerung wurden elf Schafe in einer geschützten Situation im Streifgebiet des Rudels getötet. Damit sind die Voraussetzungen für ein Regulierungsgesuch gemäss der revidierten Jagdverordnung (JSV) zum Bundesgesetz über die Jagd erfüllt. Wird der Antrag auf Regulierung vom Bund genehmigt, kann der für das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) zuständige Staatsrat den Abschuss zur Regulierung anordnen.

Am 5. August 2021 hat die kantonale Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch für die Regulierung eines Rudels im Val d'Hérens eingereicht. In der Region wurden in den letzten vier Monaten elf Schafe in einer geschützten Situation getötet.

Bis dahin war nur ein einzelnes Wolfspaar formell von der DJFW identifiziert worden. Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses waren also nicht erfüllt, da die Paare durch das Bundesgesetz geschützt sind. Inzwischen haben Fotos die Anwesenheit von Wolfsjungen gezeigt, die vor kurzem aus ihren Höhlen gekommen sind. Gemäss Artikel 4bis der revidierten Jagdverordnung (JSV) zum Bundesgesetz über die Jagd, die am 15. Juli 2021 in Kraft getreten ist, wurde beim BAFU ein entsprechendes Gesuch zur Regulierung eingereicht.

Zur Erinnerung: Wenn die Anwesenheit eines Rudels bestätigt ist, ist vorgängig die Zustimmung des BAFU erforderlich, damit der Kanton eine Regulierung anordnen kann, während der Abschuss eines einzelnen Wolfs in die Zuständigkeit der Kantone fällt.

Wird der Antrag auf Regulierung vom Bund genehmigt, kann der für das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) zuständige Staatsrat den Abschuss zur Regulierung anordnen. In diesem Fall hat die Wildhut der DJFW bis zum 31. März 2022 Zeit, Jungtiere zu erlegen, wobei die Anzahl der geschossenen Tiere die Hälfte der in dem betreffenden Jahr geborenen Jungtiere nicht überschreiten darf.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 5. August 2021

BAFU stimmt Abschussgesuchen für je zwei Jungwölfe aus den Rudeln am Marchairuz und im Val d'Hérens zu

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat den Regulationsgesuchen der Kantone Waadt und Wallis zugestimmt, womit diese nun Abschussverfügungen erlassen können. Im Kanton Waadt geht es um zwei Jungwölfe aus dem Marchairuz-Rudel, im Kanton Wallis um zwei Jungwölfe aus dem Rudel im Val d’Hérens.

Am 3. August 2021 hat der Kanton Waadt beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels am Marchairuz. Begründet wurde dies mit den zunehmenden Angriffen auf Rinderherden und dem Riss von mindestens zwei halbjährigen Kälbern. Mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.

Aufgrund der Prüfung der eingereichten Dokumente sowie gestützt auf weitere nachgereichte Informationen hat das BAFU dem Gesuch auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung zugestimmt. Nun kann der Kanton Waadt eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist längstens bis zum 31. März 2022 zu befristen.

Auch Kanton Wallis darf Abschuss verfügen

Der Kanton Wallis hat am 9. August 2021 beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels im Val d’Hérens. Begründet wurde dies mit Rissen von Schafen trotz Herdenschutzmassnahmen. Auch hier will der Kanton mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.

Das BAFU hat nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen auch diesem Gesuch zugestimmt, auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung. Nun kann der Kanton Wallis eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist längstens bis zum 31. März 2022 zu befristen.

Damit die vorgesehenen Massnahmen die gewünschte Wirkung zeigen, die Tiere also wieder scheuer werden, empfiehlt das BAFU den Kantonen in seinen Stellungnahmen, dass die Jungwölfe soweit möglich aus einer Gruppe von mehreren Wölfen und nahe von Nutztierherden oder Siedlungen zu erlegen sind.

Wölfe in der Schweiz

Der Bundesrat hatte mit dem revidierten Jagdgesetz eine Vorlage erarbeitet, um den wachsenden Wolfbestand besser regulieren und so den Anliegen der Bergregionen Rechnung tragen zu können. Das revidierte Jagdgesetz wurde aber von der Schweizer Stimmbevölkerung im September 2020 abgelehnt. Das Stimmvolk hat damit insbesondere auch den präventiven Abschuss von Wölfen abgelehnt.

Um der schwierigen Situation in den Gebieten mit stark wachsendem Wolfbestand gerecht zu werden, hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 die Jagdverordnung per 15. Juli 2021 angepasst. Dabei wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deutlich gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen verbessert, um den Herdenschutz zu stärken. Ein guter Herdenschutz kann Wolfsrisse minimieren, aber nie ganz verhindern. Wölfe können lernen, den Herdenschutz zu umgehen und sich auf Risse von Nutztieren zu spezialisieren.

Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU.

Quelle: Text BAFU , Bundesamt für Umwelt, 30. August 2021

Wolfsrudel im Val d'Hérens - Zwei Regulierungsabschüsse angeordnet

Gemäss der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) und dem BAFU sind alle Voraussetzungen nach der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) für die Anordnung einer Regulierung erfüllt. Die Mindestanzahl getöteter Nutztiere wurde überschritten und die Präsenz eines Wolfsrudels bestätigt. Die Regulierungsbewilligung ist bis am 31. März 2022 gültig.

Staatsrat Frédéric Favre hat entschieden, zwei Regulierungsabschüsse im Val d'Hérens anzuordnen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hatte dem Regulierungsgesuch der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) zugestimmt.

Gemäss der DJFW und dem BAFU sind nach der am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen, revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) alle Voraussetzungen für die Anordnung einer Regulierung erfüllt. Im Val d'Hérens wurden in den letzten 4 Monaten 11 Schafe in einer geschützten Situation getötet. Aufgrund der Analyse des kantonalen Monitorings durch das BAFU, das sich namentlich auf verschiedene Fotografien von Dritten stützte, konnte die Präsenz eines Rudels mit 5 Jungtieren bestätigt werden.

Die Abschussquote ist abhängig von der Fortpflanzung des Rudels: Es dürfen höchstens so viele Wölfe erlegt werden, die die Hälfte der im betroffenen Jahr geborenen Jungtiere nicht überschreitet. Elterntiere sind zu verschonen. Demnach können die Wildhüter der DJFW den Bestand des Rudels um zwei Jungtiere reduzieren.

Der Abschussentscheid wird am 3. September 2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Die DJFW ist zuständig für die Umsetzung der Abschussbewilligung, welche bis am 31. März 2022 gültig ist.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 30. August 2021

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CH November 2021: Wolf im Kanton Wallis
Wolfsangriffe - Wölfe im Val d'Hérens

Am 25. November 2021 wurde der Kadaver eines Wolfs in der Nähe der Kantonsstrasse im Pfynwald aufgefunden. Die Untersuchung ergab, dass das Tier offenbar von einem Fahrzeug erfasst wurde.

Um 10:55 Uhr informierte ein Hilfswildhüter die Kantonspolizei über den Fund eines toten Wolfs im Pfynwald. Das Tier lag nur wenige Meter abseits der Kantonsstrasse.

Der Kadaver wies keine äusseren Verletzungen auf und wurde ins Tierspital nach Bern gebracht, um die Todesursache zu klären.

Ergänzung:

Der tote Wolf wies keine Schussverletzungen auf. Auch konnten keine Hinweise auf eine allfällige Vergiftung gefunden werden. Vielmehr deuten die inneren Verletzungen darauf hin, dass das Tier von einem Fahrzeug erfasst wurde.

Quelle: Text Kantonspolizei Wallis , 26. November 2021
Wolfsmonitoring Überwachung der Wölfe im Kanton Wallis
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