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| Wolfaktivitäten im Kanton Glarus |
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17. Oktober 2023
Glarner Wolfsrudel dürfen reguliert werden
Das Bundesamt für Umwelt hat am 16. Oktober 2023 seine Zustimmung für die Regulierung des Kärpfrudels und des Schiltrudels erteilt. Das Gesuch zum Abschuss des Leitwolfs des Kärpfrudels wurde noch nicht beantwortet. Die vorgesehenen Abschüsse sind aufwendig und dürfen bis am 31. März 2024 vollzogen werden. Der konsequente Herdenschutz ist auch künfig von zentraler Bedeutung.
Der Kanton Glarus hatte beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) Gesuche gestellt für die Regulierung der beiden Wolfsrudel Kärpf und Schilt für den Abschuss von maximal der Hälfe der bekannten Jungwölfe mit Jahrgang 2023. Beim Kärpfrudel wurden fünf und beim Schiltrudel drei Welpen nachgewiesen.
Die Gesuche begründen sich mit den Schäden an Nutztieren. Wölfe des Kärpfrudels haben zwei Kälber getötet und zwei weitere verletzt sowie zwei Schafe in Matt gerissen. Das Schiltrudel hat im Juni neun Schafe auf der Alp Mürtschen gerissen. Das BAFU hat am 16. Oktober 2023 seine Zustimmung zur Entnahme von zwei der fünf Jungtiere des Kärpfrudels und einem von drei Jungwölfen des Schiltrudels erteilt. Die Abschüsse, welche bis längstens am 31. März 2024 ausgeführt werden dürfen, wurden verfügt und dürfen nur ausserhalb der eidgenössischen Jagdbanngebiete erfolgen.
Das Gesuch des Kantons Glarus für den Abschuss des Leitwolfs des Kärpfrudels, welcher für die Risse der Kälber verantwortlich gemacht wird, ist noch nicht beantwortet worden.
Abschuss ist aufwendig
Die zeitintensiven Abschüsse vollzieht die professionelle Wildhut. Sie muss auf günstige Gelegenheiten warten, etwa wenn die Wölfe an entdeckte Risse zurückkehren oder sich bei Schneelagen wieder vermehrt im Talboden bewegen. Derzeit sind die Wölfe noch weiträumig im ganzen Kanton unterwegs. Das ganzjährig intensiv betriebene Monitoring liefert die nötigen Kenntnisse über das räumliche Verhalten der Rudel.
Der Abschuss von Jungwölfen ist sehr anspruchsvoll, da die Unterscheidung der Jungtiere von den Adulten immer schwieriger wird. Um das Risiko eines Fehlabschusses zu minimieren, werden keine Jagdberechtigten zur Unterstützung der professionellen Wildhut beigezogen. Ein Fehlabschuss, zum Beispiel der Abschuss des Muttertieres statt eines Jungwolfs, kann zu einer Desorganisation oder dem Auseinanderfallen des Rudels führen. Es besteht dann die Gefahr, dass die unerfahrenen Jungwölfe sich eher auf die verhältnismässig leichte Beute wie Schafe oder Ziegen konzentrieren und mehr Schäden verursachen.
Auswirkung der Regulierung
Gemäss der Zustimmung des BAFU sind die Jungwölfe möglichst in der Nähe von Siedlungen oder Nutztieren sowie aus dem Rudelverband herauszuschiessen. Damit sollen die Elterntiere den Verlust ihrer Jungtiere mit Siedlungen und Nutztieren in Verbindung bringen und künfig solche Situationen und Orte meiden. Es ist aber klar, dass solche Abschüsse nicht immer gelingen und o.en, ob der Vergrämungse.ekt eintrif. Es ist daher weiterhin und trotz Regulierungsabschüssen mit Schäden an Nutztieren zu rechnen. Für die Tierbesitzer bedeutet dies, dass die Herdenschutzmassnahmen, welche 2023 Wirkung entfalten, weiter konsequent umgesetzt werden sollen
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| Quelle: Text Kanton Glarus, Departement Bau und Umwelt, Abteilung Jagd und Fischerei, 17. Oktober 2023 |
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| Leitwolf des Kärpfrudels darf reguliert werden |
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26. Oktober 2023
Das Bundesamt für Umwelt hat die Abschussbewilligung des Leitwolfs des Kärpfrudels erteilt. Der vorgesehene Abschuss darf zwischen dem 1. November 2023 und dem 31. Januar 2024 vollzogen werden.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) teilt die Einschätzung des Kantons Glarus, dass es sich beim Leitwolf des Kärpfrudels um ein besonders schadstiftendes Elterntier handelt und die Kriterien für einen Abschuss erfüllt sind. Das BAFU gewichtet insbesondere das zunehmend schädliche Verhalten mit wiederholten Angriffen auf Rinder hoch.
Abschuss ist der gesamten Abschussquote anzurechnen
Der Abschuss des Leitwolfes ist an die Abschussquote der Jungwölfe des Kärpfrudels anzurechnen, weshalb die Zustimmung des BAFU vom 16. Oktober 2023 zur Bestandesregulierung des Kärpfrudels von zwei auf neu ein Jungtier reduziert wird. Im Übrigen gelten die gleichen Auflagen und Bestimmungen gemäss dieser Bewilligung zur Bestandesregulierung, insbesondere auch der Abschussperimeter.
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| Quelle: Text Kanton Glarus, Departement Bau und Umwelt, Abteilung Jagd und Fischerei, 26. Oktober 2023 |
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| Leitwolf des Kärpfrudels wurde erlegt |
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21. Dezember 2023
Der Leitrüde des Kärpfrudels, gekennzeichnet als M172, wurde in der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2023 von der kantonalen Wildhut erlegt. Der Wolf hatte während des Alpsommers wiederholt Kälber auf den Alpen Ännetseeben und Gamperdun gerissen oder verletzt. Der Kanton Glarus hatte deshalb am 27. Oktober 2023 seinen Abschuss mit der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt verfügt.
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| Quelle: Text Kanton Glarus, Departement Bau und Umwelt, Abteilung Jagd und Fischerei, 21. Dezember 2023 |
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| Mobile Herdenschutzhütten helfen auf Rinderalpen, den Schutz vor Wolfsrissen zu verbessern |
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| 20. Dezember 2023 |
Mobile Herdenschutzhütten helfen beim Schutz von Rindern vor Wolfsrissen. Der Kanton schafft eine Ausnahmeregelung für die Beschaffung dieser Hütten, um die Alpwirtschaft zu unterstützen. Die Wolfspopulation im Kanton Glarus nimmt zu. Deshalb muss das Vieh auf den Alpen besser vor Wolfsrissen geschützt werden. Dieser Schutz muss bei Schafen und Ziegen durch eine Umzäunung der Herde oder Herdenschutzhunde erfolgen. Bei Rindern sind weitere Massnahmen notwendig. Als tauglich haben sich in diesem Zusammenhang die mobilen Herdenschutzhütten erwiesen. Dank diesen können Hirtinnen und Hirten näher bei der Herde sein und diese besser überwachen.
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Der Kanton Glarus hat in den letzten zwei Jahren vier solche Hütten angeschafft. Die Mittel dafür wurden hauptsächlich vom Bund finanziert. Um die kantonale Unterstützung bei der Beschaffung von weiteren mobilen Herdenschutzhütten im Kanton Glarus zu ermöglichen, bedarf es einer Ausnahmeregelung. Diese hat der Regierungsrat nun mit der Änderung der Verordnung über die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen und die sozialen Begleitmassnahmengeschaffen geschaffen.
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| Quelle: Text Kanton Glarus, Departement Bau und Umwelt, Abteilung Jagd und Fischerei, 20. Dezember 2023 |
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