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Aktueller Datenschutz für die Schulen
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Mai 2018

App des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich

Sich schnell über den Messenger austauschen, Dokumente in der Cloud zur Verfügung stellen, Bilder über die sozialen Medien verbreiten - die Digitalisierung stellt das Lehrpersonal, Schulleitungen und andere Fachleute der Volksschulen vor immer neue datenschutzrechtliche Herausforderungen. Der Datenschutzbeauftragte hat das Datenschutzlexikon Volksschule vollständig überarbeitet und mit den neusten Erfahrungen aus der Beratungspraxis ergänzt.

Anfragen aus dem Schulbereich gehören zu den häufigsten Beratungsaufgaben des Datenschutzbeauftragten. Die Anforderungen an Lehrpersonen, Schulleitungen und andere Fachleute der Volksschulen in Bezug auf eine korrekte Datenbearbeitung sind vielfältig. Viele Informationen sind besonders sensibel, da sie minderjährige Kinder betreffen. So machen Fotos von Kindern eine Schulwebsite interessant, mit jeder Veröffentlichung steigen aber die Risiken für deren Missbrauch. Auch der Einsatz von sogenannten Messengern muss gut abgeklärt werden. Ein Dienst mag weit verbreitet sein, er kann für Schulen trotzdem ungeeignet sein, wenn durch seine Nutzung Rechte Unbeteiligter verletzt werden.

Das Datenschutzlexikon gibt Handlungsanweisungen und zeigt datenschutzkonforme Lösungen auf. Das alphabetische Schlagwortverzeichnis wurde erweitert und umfasst die gängigen Begriffe, mit denen Mitarbeitende an Volksschulen konfrontiert sind. Die Antworten bauen auf der Beratungserfahrung des Datenschutzbeauftragten auf, sind verständlich formuliert und beinhalten praktische Links zu den Merkblättern und Youtube-Videos des Datenschutzbeauftragten, aber auch zu weiterführenden Informationen anderer Institutionen.

Die Version 3.0 des Datenschutzlexikons Volksschule ist als PDF auf der Website des Datenschutzbeauftragten www.datenschutz.ch verfügbar und in die Datenschutz.ch-App integriert, die kostenlos über die Kanäle Google Play und App Store erhältlich ist.

Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich

Der Datenschutzbeauftragte beaufsichtigt die Datenbearbeitungen der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der übrigen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Kanton. Er stellt sicher, dass die Privatheit der Bürgerinnen und Bürger respektiert wird. Er führt Kontrollen durch, beurteilt datenschutzrelevante Vorhaben und Erlasse, berät die verantwortlichen Organe, bietet Aus- und Weiterbildungen im Bereich Datenschutz an und fördert den Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien. Dabei kann er verbindliche Empfehlungen abgeben.

Der Datenschutzbeauftragte informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Anliegen des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Er berät Privatpersonen und vermittelt in Konfliktfällen. Alle Aufgaben nimmt der Datenschutzbeauftragte in vollständiger Unabhängigkeit wahr. Er leistet damit einen wichtigen Beitrag für den Erhalt eines der zentralen Grundrechte einer liberalen Gesellschaft - das Recht auf den Schutz der Privatsphäre.

Quelle: Text Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich , 8. Mai 2018
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