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Umgang mit Smartphones und Tablets an Schulen wird festgelegt
5. Mai 2025

Die Bildungsdirektion führt an der Volksschule Nidwalden Richtlinien zur Nutzung von digitalen Geräten ein

Die Bildungsdirektion führt an der Volksschule Nidwalden Richtlinien zur Nutzung von digitalen Geräten ein. Die Massnahme zielt darauf ab, den Lernenden einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln und gleichzeitig negative Auswirkungen auf den Unterricht und das Sozialverhalten zu minimieren.

In den vergangenen Jahren ist festgestellt worden, dass von den Lernenden im Schulumfeld vermehrt elektronische Geräte, allen voran Smartphones, genutzt werden. Dies führt zu Ablenkungen im Unterricht und neuen Herausforderungen im sozialen Miteinander von Schülerinnen und Schülern. «Wir möchten den Geräten nicht ihren Nutzen absprechen, jedoch sollen Kinder und Jugendliche einen bewussten Umgang damit erlernen. Dazu ist ein wachsames Hinschauen und der Schutz vor schlechten Einflüssen notwendig», betont Bildungsdirektor Res Schmid.

Die Bildungsdirektion ist zusammen mit den Schulleitungen der Gemeindeschulen übereingekommen, dass ab Schuljahr 2025/26 Regelungen angezeigt sind, damit der Einsatz elektronischer Medien auf einer einheitlichen Basis und eingebettet in den Schulkontext erfolgt. Dadurch sollen auch negative Auswirkungen auf das Lernklima und Sozialverhalten vermindert werden.

Die Regeln sind in Form von Richtlinien festgehalten, die per 1. August 2025 für sämtliche Lernenden der Volksschule Nidwalden einschliesslich Primar- und Sekundarstufe gelten. Res Schmid: «Natürlich wurde von Schulen oder Lehrpersonen schon bisher im Bedarfsfall eingegriffen, nun erhalten diese aber eine übergeordnete Grundlage und die Regelungen über alle Stufen der Volksschule verbindlichen Charakter.»

So ist die Verwendung von privaten Handys, Tablets, Laptops oder ähnlichen Geräten während der Unterrichtszeit und den Pausen auf dem Schulareal nicht erlaubt.

Sie dürfen nur benutzt werden, wenn es die Lehrperson für Unterrichtszwecke erlaubt oder ein Notfall vorliegt. «Die Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, den Umgang mit solchen Geräten altersgerecht in den Unterricht einzuplanen, schliesslich können wir unsere Augen nicht vor dem digitalen Wandel verschliessen. Dabei soll insbesondere auf Themen wie die sichere Nutzung des Internets, Datenschutz, Cybermobbing und Eigenverantwortung eingegangen werden», so Res Schmid.

Bei einem Verstoss gegen die Richtlinien kann das Gerät bis Unterrichtsschluss eingezogen werden. Wer wiederholt die Vorgaben missachtet, muss mit disziplinarischen Massnahmen rechnen. Die Bildungsdirektion wird die Richtlinien zum Umgang mit elektronischen Geräten an den Schulen jährlich prüfen und gegebenenfalls anpassen, um neuen Standards und dem sich ändernden Nutzungsverhalten gerecht zu werden.

Quelle: Text Kanton Nidwalden, 5. Mai 2025
Aargau Einheitliche Regelung zur Nutzung privater elektronischer Geräte an der Aargauer Volksschule 2025

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