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Seeregulierung
im Kanton Bern |
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Kanton
Bern: Gewässerregulierung - eine Frage der Solidarität
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Referat
von Frau Regierungspräsidentin Barbara Egger-Jenzer, 12. März
2009
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Der
Kanton Bern war von den Unwettern der letzten Jahre besonders stark betroffen:
Das Hochwasser vom August 2005 richtete
vor allem im Berner Oberland gewaltige Schäden an. Im August
2007 traf die Wucht der Wassermassen hauptsächlich das Seeland,
insbesondere Lyss, das Grosse Moos und den Bielersee.
Betroffen
war der Kanton Bern nicht nur wegen der Überflutungen und der
Schäden. Betroffen war er auch, weil der Kanton Bern für die
Regulierung der Juragewässerkorrektion zuständig ist. Es sind
also Leute meiner Direktion, die das Wehr in Port gemäss den Reguliervorschriften
bedienen. Wir haben es also in der Hand, die Wassermassen nach den Vorgaben
zu steuern - so hatte man bis anhin denken können. In jener Nacht
des grossen Hochwassers im August 2007 hatten wir es jedoch nicht mehr in der Hand. Ich war selbst in der Regulierzentrale anwesend und habe miterlebt, wie wir machtlos die Überschwemmungen hinnehmen mussten.
Ein
Wehr, das nichts mehr zu wehren vermag; ein Regulierauftrag, der angesichts
des deregulierten Klimas nur noch frommer Wunsch bleibt: Müssen wir
uns künftig auf solche Szenarien gefasst machen? Die Frage wird Ihnen
niemand beantworten können. Beim Kanton gehen wir allerdings davon
aus, dass dieses Szenario ein seltener Extremfall bleiben wird. Tatsache
ist, dass die zweite Juragewässerkorrektion in ihrer über 35-jährigen Geschichte 2007 zum ersten Mal derart
überlastet wurde. Tatsache ist auch, dass sich die zweite
Juragewässerkorrektion sehr bewährt hat, und zwar auch
im Hochwasser 2007. Denn ohne sie
wären die Schäden noch viel schlimmer ausgefallen. Tragen wir
also Sorge zu diesem Werk.
Ein
wichtiger Schritt diesbezüglich sind die Neuerungen bei der Regulierung
der Juragewässerkorrektion, die Ihnen Wolfgang Ruf vom Bundesamt für
Umwelt vorgestellt hat. Ich danke dem Bund für die rasche und sachliche
Analyse des Hochwasser 2007. Das
wissenschaftliche, partnerschaftliche und jederzeit transparente Vorgehen
der Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Umwelt hat zu einer raschen
Beruhigung der erhitzten Gemüter geführt. Der Kanton Bern begrüsst
die Neuerungen als gangbaren Kompromiss.
Wie
sieht die Zukunft der Juragewässerkorrektion aus?
Die
Organisation der Juragewässerkorrektion ist ein Beispiel für
eine gut funktionierende interkantonale Zusammenarbeit. Eine Aufsichtskommission,
gebildet aus den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg, Solothurn und
unter bernischer Leitung, sorgt für den langfristigen Erhalt der zweiten
Juragewässerkorrektion. Der Bund unterstützt die Kantone
dabei. Allerdings sind die Elemente dieses Werks teilweise sanierungsbedürftig.
Als prominentes Beispiel möchte ich den Hagneckkanal nennen. (Sanierung
des Hagneckkanals)
Die
130 Jahre alten Hochwasserdämme müssen dringend saniert
werden. Meine Direktion treibt die Planungsarbeiten mit Hochdruck voran.
Ziel ist, mit den Sanierungsarbeiten Ende 2010 anfangen zu können.
Insgesamt
kann ich feststellen, dass die vorhandenen Strukturen geeignet sind, das
Werk der Juragewässerkorrektion zu erhalten. Soll diese aber umfassend
verbessert werden, käme eine gewaltige Aufgabe auf uns zu: Stichwort
dritte Juragewässerkorrektion mit zum Beispiel einer Vergrösserung
des Zihlkanals zwischen Neuenburgersee
und Bielersee. Dazu braucht es den klaren politischen Willen, um die hierfür
nötigen immensen finanziellen Mittel bereitstellen zu können.
In
Anbetracht der Finanzsituation bei der Öffentlichen Hand sind wir
gut beraten, das Bewährte zu erhalten und in kleinen Schritten konkrete
Verbesserungen herbeizuführen - eben mit der Sanierung des Hagneckkanals (Sanierung
des Hagneckkanals) und mit den vom Bund präsentierten Verbesserungen
bei den Reguliervorschriften. Klar ist, dass die Kantone der Juragewässerkorrektion
auch in Zukunft auf die unterstützende und koordinierende Rolle des
Bundes angewiesen sind. Der Kanton Bern seinerseits sichert weiterhin seine
volle Unterstützung und Mitarbeit in der Aufsichtskommission und beim
Regulierdienst zu. Ebenfalls begrüsst er die Absicht, künftig
den Kanton Aargau vermehrt in die
Belange der Regulierung einzubeziehen.
Die Gewässerregulierung,
wie auch der Hochwasserschutz, sind eine Verbundaufgabe und vor allen Dingen eine Frage der Solidarität. Es gilt, das sensible
Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Betroffenen und Interessen - etwa
zwischen Oberliegern und Unterliegern oder zwischen Hochwasserschutz und
ökologie - zu wahren. So dürfen sich Verbesserungen zugunsten
der Seeanstösser nicht nachteilig für die Menschen weiter unten
am Fluss auswirken. Die Seeregulierung kann daher als etwas typisch Schweizerisches bezeichnet werden: Sie ist
dann gut, wenn überall eine mittlere Unzufriedenheit herrscht, also
ein Kompromiss gefunden ist. Mit diesem Kompromiss sind wir bis jetzt gut
gefahren. Ich appelliere ans gegenseitige Verständnis und an die Solidarität,
damit wir weiterhin gemeinsam und solidarisch den Gefahren der Natur begegnen
können.
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Quelle:
Text Kanton Bern, März 2009 |
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Hagneck-Kanal
2007 |
Hagneck-Kanal
2007 |
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