Geomorphologie: Massenbewegungen
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Verkehrswege durch die Apen Massenbewegungen
Projekt Neue Axenstrasse
Beschwerde verzögert den Bau der Neuen Axenstrasse 9. Juni 2020
Neue Axenstrasse: Umweltorganisationen bieten Hand für Lösungen 9. Juni 2020
Bundesverwaltungsgericht (BVGer) lehnt Beschwerde ab 18. Juli 2022
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Projekt «A4 Neue Axenstrasse»
Juni 2020: Beschwerde verzögert den Bau der Neuen Axenstrasse

Umweltverbände ziehen vor Bundesverwaltungsgericht

Gegen die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte Plangenehmigungsverfügung für den Bau der Neuen Axenstrasse haben Umweltverbände Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Damit verzögert sich der Baubeginn für unbestimmte Zeit.

Zur Freude der Projektverantwortlichen hat das UVEK die Plangenehmigungsverfügung (Baubewilligung) für die A4 Neue Axenstrasse am 30. April 2020 erlassen und somit das Bauprojekt genehmigt. Insbesondere erhielt die Realisierung der Neubaustrecke mit den beiden Tunnels grünes Licht. Lediglich die flankierenden Massnahmen an der alten Axenstrasse sind gemäss Verfügung zu überarbeiten und bis zur Inbetriebnahmen der A4 Neue Axenstrasse durch das UVEK genehmigen zu lassen.

Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten

Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, die Alpen-Initiative und der Verkehrsclub der Schweiz haben nun eine Beschwerde gegen die Plangenehmigungsverfügung des UVEK vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Bauherrschaft der A4 Neue Axenstrasse - das Bundesamt für Strassen sowie die Kantone Schwyz und Uri - bedauert die Beschwerde gegen die Baubewilligung sehr. Der Baubeginn dieser für die sichere Nord-Süd-Verbindung und für die Umfahrung von Sisikon bedeutenden Strasse hätte ohne gerichtlichen Weiterzug noch im laufenden Jahr erfolgen können.

Die zeitlichen Auswirkungen auf die Realisierung der Neuen Axenstrasse lassen sich zurzeit nicht abschätzen, ist doch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch noch vor Bundesgericht anfechtbar. Die Bauherrschaft prüft nun, ob dem Bundesverwaltungsgericht für das ganze Projekt oder für einzelne Projektteile der Entzug der aufschiebenden Wirkung beantragt werden soll. Würde das Gericht die aufschiebende Wirkung entziehen, könnte zumindest mit Vorbereitungsarbeiten und mit dem Bau von den dringlichsten Sicherheitsmassnahmen begonnen werden.

Quellen: Text Baudirektion Uri, Baudepartement Schwyz, 9. Juni 2020

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Neue Axenstrasse: Umweltorganisationen bieten Hand für Lösungen

Die Erteilung der Plangenehmigung zum Bau «Neue Axenstrasse» mit zwei neuen zusätzlichen Fahrspuren im Berg ist nicht im Sinne der einsprechenden Umweltschutzorganisationen. In mehreren Punkten entspricht das Grossprojekt nicht den gesetzlichen Vorgaben. Noch völlig unklar ist auch, wie die Sanierung und die flankierenden Massnahmen der heutigen Axenstrasse umgesetzt werden sollen. Um die offenen Fragen zu klären und um sicherzustellen, dass es auf den parallel geführten Neu- und Altbaustrecken zu keiner der Alpenkonvention zuwiderlaufenden Kapazitätserweiterung kommt, erheben die Umweltschutzorganisationen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Gleichzeitig bieten sie aber auch Hand für lösungsorientierte Verhandlungen, insbesondere zum Bau des Sisikonertunnels und für eine sichere Lösung der Naturgefahren am Gumpisch. Sie fordern die Kantone dazu auf gemeinsam eine umweltverträgliche Ausgestaltung der heutigen Axenstrasse auszuhandeln. Sobald eine alpenschutzkonforme und rechtsverbindliche Lösung vorliegt, sind sie -. im Interesse der Sicherheit am Axen -. dazu bereit, den Rechtsstreit gütlich beizulegen.

Das UVEK hat Ende April die Plangenehmigungsverfügung für die Neue Axenstrasse erteilt. Nicht bewilligt wurden die flankierenden Massnahmen auf der bestehenden Axenstrasse, weil diese zu einer Kapazitätserweiterung führen würden. Die bestehende Axenstrasse darf nicht auch noch verbreitert werden, kritisierte das UVEK. Auf dieser sind flankierende Massnahmen gegen den motorisierten Verkehr unerlässlich. Es hat damit den einsprechenden Organisationen Alpen-Initiative, VCS Uri und Schwyz sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz teilweise recht gegeben und fordert von den Kantonen Schwyz und Uri ein revidiertes Bauprojekt zur Sanierung und Verkehrsentlastung der bestehenden Axenstrasse. Dieses sollen die Kantone rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der neuen Axenstrasse vorlegen und vom UVEK genehmigen lassen. Dass das Projekt mit diesem Vorgehen in zwei verschiedene Teilprojekte, Tunnel und bestehende Strasse, auseinanderdividiert wird, ist aus Sicht der Umweltorganisationen höchst problematisch. Mit der Separierung des Projekts für die heutige Axenstrasse sind entsprechende Rückbaumassnahmen und Verkehrsberuhigungen weniger denn je garantiert. Im Interesse des Alpenschutzes und der Wohnbevölkerung entlang der Axenstrasse sehen sich die Umweltorganisationen deshalb dazu verpflichtet, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen das Gesamtprojekt zu erheben.

Keine Kapazitätssteigerung am Axen

Aus Sicht der Umweltorganisationen darf die Strassenkapazität entlang der Gotthard-Transitroute mit dem Neubau der Axenstrasse im Berg nicht verdoppelt werden. Der Lebensraum der Alpen und die Lebensqualität der Bewohner des Alpenraumes dürfen nicht beeinträchtigt werden. Wenn dereinst die Gemeinde Sisikon vom Durchgangs- und Schwerverkehr entlastet sein wird, soll darum auf der bestehenden Axenstrasse deutlich mehr Platz für den Velo- und Fussgängerverkehr entstehen. Keinesfalls darf die heutige Axenstrasse als vollwertige Ausweichstrasse für den Fall geplant werden, dass die neuen Tunnelbauten im Berg vorübergehend nicht befahrbar sind. Die gesetzliche Vorgabe ist bindend: Eine Verdoppelung der Strassenkapazität entlang der Gotthard-Route verletzt die Alpenkonvention und widerspricht dem Alpenschutz.

Das Projekt «Neue Axenstrasse» ist nicht bewilligungsfähig

Die einsprechenden Organisationen sind nach wie vor der Auffassung, dass das vorgelegte Projekt nicht bewilligungsfähig ist und sehen einem allfälligen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gelassen entgegen. Neben der drohenden Kapazitätserhöhung fehlt für das Milliardenprojekt neue Axenstrasse die demokratische Legitimierung durch die Bundesversammlung. Einzig der Bundesrat hat die Aufklassierung der Axenstrasse in eine Nationalstrasse II. Klasse beschlossen und das Projekt genehmigt. Dazu ist er aber nicht ermächtigt. Das Projekt widerspricht dem Nationalstrassen-Netzbeschluss. Zusätzlich widerspricht das Projekt dem von der Schweiz unterzeichneten Pariser Klimaabkommen. Aufgrund der Klimaerhitzung leiden die Alpen unter schmelzendem Permafrost, Trockenheit und Starkregen und daraus resultierend unter Felsstürzen, Murgängen, Schlammlawinen und wegbrechenden Schutzwäldern. Eine Milliarde in ein Infrastrukturprojekt zugunsten des motorisierten Verkehrs zu investieren, steht im krassen Widerspruch zu den Erkenntnissen der Klimawissenschaft und zum dringend angezeigten Schutzbedarf des sehr sensiblen Alpenraums.

Verhandlungen sind jetzt dringlich

Aufgrund von Steinschlägen am Gumpisch musste die Axenstrasse im letzten Jahr immer wieder gesperrt werden, leider auch wieder in der Nacht auf heute. Die Umweltorganisationen haben deshalb bereits letztes Jahr signalisiert, dass sie einem vorgezogenen Bau der Galerie Gumpisch zugunsten der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zustimmen würden, sofern dies ohne Präjudiz für das übrige Projekt realisierbar ist. Um im Interesse der Sicherheit am Axen weitere Verzögerungen zu vermeiden, fordern die Umweltorganisationen die Kantone Schwyz und Uri zu gemeinsamen Verhandlungen zur umweltverträglichen Ausgestaltung der bestehenden Axenstrasse auf. Gleichzeitig bieten sie aber auch Hand für lösungsorientierte Verhandlungen zum Bau des projektieren Sisikonertunnels. Sobald eine alpenschutzkonforme Lösung rechtsverbindlich vereinbart ist, sind sie zu einer gütlichen Beilegung des Rechtsstreits bereit.

Quellen: Text Alpen-Initiative, 9. Juni 2020
2008 Felssprengung "Axenrüti" bei Sisikon (Kanton Uri)
Wildheuen am Rophaien (Kanton Uri)

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