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Erdrutsch in Schwanden (Glarus)
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Erdrutsch in Schwanden: Wiederaufbau
Zur Erinnerung: Erdrutsch in Schwanden
Am Dienstag, 29. August 2023, ca. 17.05 Uhr, kam es bei der Wagenrunse oberhalb Schwanden GL zu einem Erdrutsch, der sich auf einer Länge von über 400 Metern erstreckte. Die Erdmassen zogen diverse Gebäude in Mitleidenschaft. Weitere Erdmassen schoben sich um ca. 19.30 Uhr nach.
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| Wagenrunse: Folgen einer Naturkatastrophe |
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23. April 2026
Wagenrunse Schwanden: Gefahrenkarte entschärft
Die kantonale Abteilung Wald und Naturgefahren hat eine neue aktualisierte Gefahrenkarte für die Wagenrunse in Schwanden festgelegt. Die bisherige, ereignisbezogene Gefahrenkarte wird entschärf, da der erstellte Schutzdamm den Schutz vor Rutschungen, Murgängen und Hochwasser deutlich verbessert.
Die Teilrevision der Gefahrenkarte für die Wagenrunse in Schwanden erfolgte im Aufrag der kantonalen Abteilung Wald und Naturgefahren nach dem Bau des Schutzdamms, der sich am Fuss der Wagenrunse befindet. Die Teilrevision wurde von externen Naturgefahrenspezialisten in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Gemeinde Glarus Süd und der kantonalen Abteilung Wald und Naturgefahren erarbeitet. Der Perimeter umfasst das Gebiet der Rutschung aus der Wagenrunse vom August 2023 und berücksichtigt die Naturgefahren Wasser und Rutschung. Die teilrevidierte Gefahrenkarte zeigt, welche Infrastrukturen und Gebäude dank des erstellten Schutzdamms nun geschützt sind.
Schutzmassnahmen zeigen Wirkung
Die bisherige, ereignisbezogene Gefahrenkarte im Gebiet der Wagenrunse wurde nach dem Rutschereignis am 1. Dezember 2023 festgelegt. Unterdessen wurden Schutz- und Wiederherstellungsmassnahmen umgesetzt, insbesondere der Schutzdamm am Fuss der Wagenrunse. Die Teilrevision der Gefahrenkarte bestätigt die geringe Restgefährdung (gelb.schra.ertes Gefahrengebiet) für die Gebäude und die Infrastruktur im Quartier Plattenau sowie die nach wie vor erhebliche Gefährdung am Hang im Bereich der Wagenrunse. Dank der Schutzmassnahmen wurde die Gefahrensituation hinter dem Damm massgeblich reduziert.
Gefahrenkarte ist behördenverbindlich
Die Gefahrenkarte stellt ein behördenverbindliches Instrument dar, welches für planerische und raumwirksame Tätigkeiten von Kanton und Gemeinden berücksichtigt werden muss. Sie ist Grundlage für die kantonale und kommunale Raumplanung.
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| Quelle: Text Kanton Glarus, Medienmitteilun, 23. April 2026 |
Ehemalige Gefahrenkarte:
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Kanton Glarus |
| Wandern |
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| Bergsturz |
Ein Bergsturz ist eine Massenbewegung von Felsblöcken, Geröll und Schutt mit einem Volumen von über einer Million m3 Material, das entspricht dem Volumen von 1'000 bis 2'000 Einfamilienhäusern. |
| Felssturz |
Von einem Felssturz spricht man, wenn sich Felsblöcke, Geröll und Schutt mit einem Volumen von mehr als 100m3 und weniger einer Million m3 talwärts bewegen, das ist vergleichweise das Fassungsvermögen von 500 bis 600 Badewannen. |
| Blockschlag |
Blockschlag entsteht, wenn grössere Felsbrocken bzw. Felsblöcke niedergehen. |
| Steinschlag |
Ein Steinschlag ist ein Sturzprozess, bei welchem sich kleinere Mengen von Fels-, Schutt- und Steinmaterial, oft sogar nur einzelne Steine ins Tal stürzen. Grössere Steinschlagereignisse können u.a. Verkehrsverbindungen und Wanderwege kurzzeitig blockieren. |
| Murgang oder Rüfe |
Murgänge sind eine Mischung aus Hochwasser, Erdrutsch und Felssturz. Murgänge oder Rüfen sind «Gerölllawinen». |
| Hangrutsch |
Von einer Hangrutschung spricht man, wenn festes Material wie Fels und Gestein auf einer festen Unterlage talwärts gleitet. Das kann ein jahrhundertelanger Prozess sein, kann aber auch spontan und schnell ablaufen |
| Quelle: |
WSL |
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